Aus für den Airbus A380 – Auswirkungen auf geschlossene Flugzeugfonds

Das Aus für den Airbus A380 ist beschlossene Sache, im Jahr 2021 wird die Produktion eingestellt. Grund ist die zu geringe Nachfrage nach dem großen Passagierflugzeug. Genau diese geringe Nachfrage kann auch die Flugzeugfonds, die auf den A380 als Investitionsobjekt gesetzt haben, in ernsthafte Turbulenzen bringen. Denn die Fondsgesellschaften haben den A380 an Airlines – häufig für zehn Jahre – verleast, die nun kein Interesse mehr an der Verlängerung der Leasingverträge haben, weil sie lieber auf kleinere Maschinen setzen.

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Als erstes zog Singapore Airlines die Konsequenzen und verlängerte auslaufende Leasingverträge nicht mehr. Andere Airlines könnten diesem Beispiel folgen. Air France hat schon angekündigt, auslaufende Leasingverträge für den A380 nicht verlängern zu wollen.

Beispiele für Flugzeugfonds mit A 380
Hiervon wären die Dr. Peters Flugzeugfonds DS-Fonds Nr. 135, 136, 137, 139 und 140 betroffen.
Besonders akut ist dieses Problem beim Dr. Peters Flugzeugfonds X DS-Fonds Nr. 135. Hier endet der Leasingvertrag im Februar 2020 und Air France wird die Option für die Verlängerung nicht ziehen. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft dringend einen neuen Leasingnehmer oder Käufer für das Flugzeug finden muss. Angesichts des schwierigen Marktumfelds erscheint es fraglich, ob ein neuer Partner zu akzeptablen Konditionen gefunden werden kann. Wenn nicht, bekommen das auch die Anleger zu spüren, weil die prognostizierten Renditen nicht erreicht werden und finanzielle Verluste drohen.
„Ein Problem vieler Flugzeugfonds ist, dass die Leasingverträge mit den Fluggesellschaften über zehn Jahre abgeschlossen wurden, die prognostizierte Fondslaufzeit aber deutlich länger ist. Wird ein Leasingvertrag dann nicht verlängert oder kein neuer Leasingnehmer gefunden, geraten Fonds, die häufig nur eine A 380 halten, sofort in Schwierigkeiten“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Was können Anleger tun?
„Allerdings haben Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder auch bei fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Darstellung im Verkaufsprospekt geltend zu machen. Solche Prospektfehler können sich bzgl. der Darstellung der Leasingart, der steuerlichen Gestaltung, dem komplexen Vertragswerk (Zins- und Währungssicherung, Kündigungsklauseln von Darlehensverträgen, Versicherungspolicen), und v.a. hinsichtlich der Darstellung der bestehenden Risiken finden. Der Luftverkehrsmarkt ist stark schwankend und staatlich hoch reglementiert. Hinzu kommen beim A 380 wegen seiner 4 Triebwerke vergleichsweise hohe Betriebskosten, und der Umstand, dass er nur auf bestimmten Flughäfen abgefertigt werden kann. Dies erschwert den Aufbau eines Zweitmarktes, sodass ein besonderes Weitervermietungsrisiko bzw. Restwertrisiko besteht“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer. „Es zeigt sich auch immer wieder, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen verharmlost oder sogar ganz verschwiegen wurden, und die Fondsbeteiligung als sichere Geldanlage angepriesen wurde. Dabei eignen sich derartige Beteiligungen nur für erfahrene Anleger, die nur einen ganz geringen Teil ihres Vermögens investieren, und die einen Totalausfall verschmerzen können.“, so der Fachanwalt aus Stuttgart.

Achtung Verjährung
Anleger, die Ansprüche noch geltend machen möchten, müssen mindestens die Obergrenze der Verjährung von 10 Jahren im Blick behalten.
Es gibt denkbare Ansprüche, die bereits in 3 Jahren ab Kenntniserlangung verjähren. Erste Berichte über einen möglichen Produktionsstopp u.ä. gab es bereits 2016, sodass hier eine Verjährung zum 31.12.2019 drohen könnte.
Ihre Forderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung usw. verjähren jedenfalls spätestens auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.
Dr. Peters bot beispielsweise den Flugzeugfonds X ab September 2009 an, sodass hier ggf. bald die Rechtsverfolgung aufgenommen werden sollte.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/bankrecht/schadensersatz-wegen-falschberatung-rechtsanwalt-stuttgart

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