Der BGH hat Klägern, die nach September 2015 Schadenersatz eingefordert haben, eine Absage erteilt allerdings können diese Leitsätze der aktuellen BGH-Urteile nicht zu 100 % auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagenfamilie in gleicher Weise angewendet werden. Offensichtlich sieht das auch das Landgericht Mönchengladbach so, denn es verurteile Volkswagen aktuell zu Schadensersatz zugunsten des Besitzer eines SEAT, der das Auto nach September 2015 gekauft hatte.
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Rechtsanwalt Schwering, Kooperationspartner der IG Dieselskandal: „Das Gericht machte machten deutlich, dass der Besitzer eines SEAT aus den Ad-Hoc-Meldungen des Volkswagenkonzerns nicht unzweifelhaft den Schluss ziehen muss, dass auch sein SEAT betroffen ist und in seinem Auto der Motor EA189 verbaut ist. Das Gericht verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.“
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass es bei Käufen nach September 2015 um sogenannten „Kauf in Kenntnis“ gehe. Von einem Betrug durch VW könne man nicht mehr ausgehen. Durch die umfassende Medienberichterstattung über den VW-Abgasskandal hätten Käufer ausreichend Kenntnis über den Dieselskandal erlangt. Der Kläger hatte allerdings keinerlei Zusammenhänge zwischen dieser „Volkswagen-Angelegenheit“ zu seinem SEAT erkennen müssen, so das Gericht.
Schwering: „Das Auto gehört zum VW-Konzern, wird aber von vielen Verbrauchern ebenso wie Audi oder Skoda als selbständige Marke gesehen – und so verkauft es das Marketing des Konzerns ja auch.“