Audi: Rückruf A6 und A7 amtlich

Neues zum Rückruf A6 und A7: Seit Wochen dürfen AUDI A6 und A7 mit V6-Diesel nicht mehr ausgeliefert, bzw. zugelassen werden. Nun steht fest: Aus dem Dieselskandal rund um die beliebten Audis wird eine „echte“ Rückrufaktion. Die Ermittlungen des KBA sind abgeschlossen und der Nachweis illegaler Abschaltvorrichtungen wurde von den Experten aus Flensburg erbracht. Nun muss Audi technische Lösungen erarbeiten und die unzulässigen Einrichtungen abschalten und ausbauen. Nach Genehmigung des Maßnahmenplanes werden die Autos in die Werkstatt zurückgerufen. Das Kraftfahrtbundeamt hat den Bescheid über einen verpflichtenden Rückruf für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ausgestellt.

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Der Spiegel und der Bayerische Rundfunk berichteten zuerst darüber. Bis zur Genehmigung geeigneter Updates bleibt die Zulassung neuer A6 und A7 weiterhin untersagt. Erst nach Freigabe und entsprechendem Umbau dürfen die Autos in den Handel. Eigentümer von Bestandsfahrzeugen warten jetzt auf das offizielle Anschreiben zum Rückruf. Dieser ist verpflichtend. Wer nicht teilnimmt verliert die Zulassungsgenehmigung. Im Extremfall drohen Zwangsstillegungen.

Rechtsschutzversicherungen hatten die Deckung von A6-Rückgabe-Klagen bislang mit Hinweis auf die fehlende Rückrufaktion abgelehnt. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „A6 und A7 mit V6-Dieselmotor und Schadstoffklasse 6 sind jetzt zu 100 % betroffen!“

Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.

Das KBA teilt mit

Rückruf Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6

Flensburg, 6. Juni 2018. Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Mit Bescheid vom 4. Juni 2018 wurde für die genannten Modelle Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 (rund 60.000 weltweit, davon rund 33.000 Stück in Deutschland) durch das KBA ein verpflichtender Rückruf eingeleitet.

Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.

Die Emissionstypgenehmigungen der Fahrzeuge wurden in Luxemburg erteilt. Das KBA hat sich mit den Luxemburgischen Behörden hinsichtlich der Vorgehensweise abgestimmt.

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