Der Abgasskandal hat nicht nur Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem kleineren Motor EA 189 erfasst, sondern betrifft auch Fahrzeuge des Konzerns mit dem gröĂeren Dieselmotor ab drei Litern Hubraum. Dieser Motor des Typs EA 896 bzw. EA 897 wurde von der VW-Tochter Audi entwickelt und hergestellt. Der Motor kommt bei einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz und wird zudem auch bei den Porsche SUVs Macan und Cayenne und dem VW Touareg verwendet.
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Auch bei diesen gröĂeren Motoren kommen unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. âDaher bestehen auch bei Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit dem Dieselmotor EA 896 bzw. EA 897 gute Chancen, SchadenersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach.
Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg (Az.: 8 U 1803/19 und 8 U 39/20) entschieden, dass auch die KÀufer dieser Fahrzeuge vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt wurden und daher Anspruch auf Schadenersatz haben.
KÀufer vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt
In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz hatte die KlÀgerin im April 2016 einen gebrauchten Audi SQ5 3,0 Liter TDI gekauft. In dem Fahrzeug wird der V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo mit der Schadstoffklasse Euro 6 verwendet.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete fĂŒr dieses Modell aufgrund einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung den RĂŒckruf an. Die KlĂ€gerin machte daher SchadenersatzansprĂŒche geltend und hatte mit ihrer Klage Erfolg.
Das OLG Koblenz bestĂ€tigte die Ansicht des KBA, dass in dem Fahrzeug eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Form einer sog. schnellen MotoraufwĂ€rmfunktion vorliege. Diese bewirke, dass der Stickoxid-AusstoĂ im PrĂŒfmodus reduziert werde. Da diese Funktion im realen StraĂenverkehr aber weitgehend nicht aktiviert ist, steigt der EmissionsausstoĂ dann wieder an. Dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt, werde schon durch den RĂŒckruf des KBA deutlich, fĂŒhrte das OLG aus.
Audi habe die Verwendung einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung verschwiegen und Behörden und Verbraucher getÀuscht. Die KlÀgerin sei somit vorsÀtzlich sittenwidrig getÀuscht worden. Der Schaden sei ihr schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hÀtte, wenn sie Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt hÀtte, so das OLG Koblenz.
Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln. Gegen RĂŒckgabe ihres Audi SQ5 könne die KlĂ€gerin die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen, entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 5. Juni 2020.
Audi muss SQ5 zurĂŒcknehmen und Kaufpreis erstatten
Ăhnlich verhielt es sich in dem Verfahren vor der OLG Naumburg. Hier hatte der KlĂ€ger im Mai 2018 einen Audi SQ5 als Gebrauchtwagen gekauft. In diesem Modell wird der Dieselmotor des Typs EA 896 Gen2 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Auch fĂŒr dieses Modell ordnete das KBA einen verpflichtenden RĂŒckruf wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung an.
Das OLG Naumburg sprach dem KlĂ€ger mit Urteil vom 18. September 2020 Schadenersatz zu. Auch das OLG Naumburg kam zu der Ăberzeugung, dass es sich bei der Aufheizstrategie um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handele und der KlĂ€ger vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde. Audi muss daher auch diesen SQ5 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten.
Audi-RĂŒckrufe unter dem Code 23X6
UnzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen wurden nicht nur im SQ5, sondern auch einer Reihe anderer Audi-Modelle verwendet. Unter dem Code 23X6 hat das KBA schon diverse RĂŒckrufe fĂŒr verschiedene Audi-Modelle angeordnet.
Die Chancen auf Schadensersatz fĂŒr die geschĂ€digten KĂ€ufer dĂŒrften inzwischen noch weiter gestiegen sein, nachdem der EuGH am 17. Dezember 2020 geurteilt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind. âNach dem EuGH-Urteil ist auch klar, dass es sich bei den Thermofenstern, die in vielen Dieselfahrzeugen bei der Abgasreinigung verwendet werden, um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handeltâ, so Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.