Paukenschlag im Audi-Abgasskandal: Audi Chef Rupert Stadler wurde am 18. Juni 2018 festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Ein Audi-Sprecher habe die Festnahme bereits bestätigt, meldet die Süddeutsche Zeitung“. KBA überprüft auch den Audi A8.
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Die Staatsanwaltschaft München II teilt mit, dass sie gegen den Audi-Vorstandsvorsitzenden Haftbefehl beantragt hat und durch das Gericht Untersuchungshaft angeordnet wurde, da Verdunkelungsgefahr bestehe. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Ermittlungen im Abgasskandal auf den Audi-Chef und ein weiteres Vorstandsmitglied ausgeweitet wurden. Ihnen wird „Betrug und mittelbare Falschbeurkundung“ vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen waren auch die Privatwohnungen der beiden Beschuldigten durchsucht worden. Es bestehe der Verdacht, dass Stadler schon seit zweieinhalb Jahren von den Abgasmanipulationen wusste und es in Kauf genommen habe, dass diese Modelle weiter verkauft wurden. „Durch diese Festnahme hat der Abgasskandal bei Audi eine ganz neue Dimension bekommen. Bestätigen sich die Vorwürfe, wurden die Kunden mit Wissen des Vorstands betrogen“, sagt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm.
Derweil droht Audi auch weiterer Ärger bei Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ vom 17. Juni 2018 wird auch der neue Audi A8 TDI von den Prüfern des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) unter die Lupe genommen.
Nähere Informationen wurden noch nicht bekannt. Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es dem Bericht zu Folge nur, dass das KBA fortlaufend Fahrzeuge überprüfe. Darunter auch den Audi A8.
Audi selbst hatte die Überprüfung seiner Sechs- und Achtzylindermotoren im Hinblick auf Abgasmanipulationen vor etwa einem Jahr angekündigt. Diese Untersuchungen sind inzwischen zum großen Teil abgeschlossen. Bei etwa der Hälfte der Motoren gab es keine Beanstandungen, bei ca. einem Viertel steht die Bewertung des KBA noch aus und für rund 216.000 Audi-Fahrzeuge wurde der Rückruf angeordnet.
Zuletzt hatte das KBA den verpflichtenden Rückruf für den Audi A6 und A7 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Euronorm 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Nach den bisherigen Erfahrungen mit Audi im Abgasskandal muss das nicht der letzte Rückruf gewesen sein. Gut möglich, dass demnächst auch der A8 oder andere Modelle in die Werkstatt müssen, damit illegale Abschalteinrichtungen entfernt werden können“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm.
Bei einem durch das KBA angeordnetem Rückruf sollen die Fahrzeug-Besitzer ein Software-Update aufspielen lassen. Die Folgen solcher Updates für den Motor sind aber ungewiss. Zudem setzt sich der Wertverlust gebrauchter Diesel-Fahrzeuge auch angesichts drohender Fahrverbote ungebremst fort.
„Gegen diese Folgen können sich die betroffenen Audi-Käufer wehren. Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich nicht so ohne weiteres aus der Welt schaffen lässt. Dementsprechend können Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Göbel. Betroffene Audi-Kunden sollten zudem die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen, insbesondere aber die am 31.12.2018 ablaufende Verjährungsfrist, unbedingt im Auge behalten.
Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/