Es sind schon beinharte Anschuldigen, mit denen sich AUDI aktuell konfrontiert sieht. Nachdem das Landgericht Offenburg im Verlauf einer Klage ein Expertengutachten eingeholt hatte steht fest: Der streitgegenständliche Audi Q5 nimmt im Alltagsbetrieb erhebliche Eingriffe ins Abgassystem vor. Die Software sorgt unter anderem dafür, dass die Abgasbearbeitung bei Kurvenfahrten abgeschaltet wird.Das Gerichtsgutachten deutet daraufhin, dass bei diesem Audi Q5 TFSI 2,0, Baujahr 2015, mit der Schadstoffklasse Euro 6 Abgaswerte manipuliert wurden.
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Der Gutachter stellte fest, dass sich der Abgasausstoß bei Lenkeinschlag ändert. Es besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug erkennt, dass es sich auf dem Rollenprüfstand befindet, wenn das Lenkrad nicht bewegt wird. Dann schaltet die Motorsteuerung in den Testmodus und der Abgasausstoß wird reduziert.
Im realen Straßenverkehr steigt der Emissionsausstoß dann deutlich an. Laut Gutachten steigt der Ausstoß von Kohlenmonoxid um 60 Prozent und der Stickoxid-Ausstoß um 24 Prozent, so dass er bei 80 mg/km liegt. Damit wird nicht nur der zulässige Grenzwert von 60 mg/km für einen Benziner mit der Abgasnorm Euro 6 überschritten, sondern auch die Herstellerangaben von Audi bei weitem überschritten. „Die Hinweise sprechen dafür, dass das Fahrzeug über eine Zykluserkennung verfügt. Eine solche Einrichtung ist unzulässig, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover. Zudem muss eine Genehmigung für die Verwendung vorliegen.
Der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 wie dem Audi Q5 wird auch durch interne Dokumente des VW-Konzerns genährt, die dem SWR nach eigenen Angaben ebenfalls vorliegen. Demnach heißt es unter „Rechtliche Bewertung Warmlaufprogramme“, dass die Schaltung des Automatikgetriebes verändert würde, wenn das Lenkrad im Prüfmodus nicht eingeschlagen ist. Dadurch würde der Abgasausstoß sinken. Im Realbetrieb wäre diese Funktion allerdings kaum aktiv. Besonders brisant: Laut SWR heißt es in dem Papier weiter, dass die „konkrete Lenkwinkelerkennung“ den „Behörden nicht bekannt“ sei.
Die Audi AG hat sich auf Anfrage des SWR mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auch das Bundesverkehrsministerium teilte nur mit, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei seinen fortlaufenden Untersuchungen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Benzinern festgestellt habe.
In den USA untersuchen die Umweltbehörden bereits seit 2017, ob es bei Audi eine Lenkwinkelerkennung gibt, die zu einer Veränderung der Abgaswerte im Prüfmodus führt. Der ursprüngliche Abgasskandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 wurde zuerst in den USA bekannt. Sollte sich der Verdacht einer Zykluserkennung bestätigen, könnte sich der Abgasskandal bei Benzinern fortsetzen. Rechtsanwalt Schwering. Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Bestätigt sich der Verdacht der Abgasmanipulationen, können betroffene Audi-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen.“