Im Dieselskandal ist nun auch Audi-Chef Stadler ins Visier der Ermittler geraten. Wie die Staatsanwaltschaft München II mitteilt, wurden am 11. Juni 2018 die Privatwohnungen Stadlers und eines weiteren beschuldigten Vorstandsmitglieds zur Sicherung von Beweismaterial durchsucht. Nach Informationen des „Spiegel“ soll es sich bei dem zweiten Beschuldigten um den Leiter der Diesel-Taskforce, die Audi zur internen Aufarbeitung der Abgasmanipulationen eingesetzt hat, handeln.
Beiden wird im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Betrug sowie mittelbare Falschbeurkundung zur Last gelegt, teilt die Staatsanwaltschaft München II mit. Die Zahl der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren habe sich damit auf 20 Personen erhöht. Stadler und das weitere Vorstandsmitglied werden nach Angaben der Behörde schon seit dem 30. Mai 2018 als Beschuldigte geführt.
Im Zuge des Abgasskandals ermitteln die Staatsanwaltschaften München und Braunschweig gegen zahlreiche Beschuldigte bei VW und Audi. Dabei geriet offenbar auch zunehmend der Audi-Chef ins Visier der Ermittler, der bisher jede Beteiligung an den Manipulationen bestritten hat. Im Mai hatte der „Spiegel“ schon berichtet, dass Aussagen vorliegen, die Stadler persönlich belasten. Dieser Verdacht könnte sich nun erhärtet haben.
Für Audi ist es die nächste Hiobsbotschaft im Abgasskandal. Im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen hat es erst im Februar eine Razzia bei dem Autobauer gegeben. Dabei wurden auch die Privatwohnungen dreier Beschuldigter durchsucht. Gegen sie besteht der Verdacht, in die Abgasmanipulationen verwickelt zu sein. Hinzu kommen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnete Rückrufe für diverse Audi-Modelle mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung.
Audi sorgt im Dieselskandal immer wieder für negative Schlagezeilen. Den Schaden haben die Kunden, die mit manipulierten Fahrzeugen unterwegs sind und nun den enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge hinnehmen und mit Fahrverboten rechnen müssen. „Es ist mehr als verständlich, wenn enttäuschte Audi-Kunden dieses Verhalten nicht länger hinnehmen möchten. Sie können aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm. Dabei sollten die Verbraucher aber die Verjährung ihrer Ansprüche zum 31.12.2018 im Blick behalten.
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