Überraschend kommt es nicht: Die Staatsanwaltschaft München II hat im Zusammenhang mit dem Abgasskandal am 30. Juli 2019 Anklage gegen den ehemaligen Audi-Chef Stadler und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Das teilte die Behörde jetzt mit.
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Demnach wird den Angeschuldigten Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen. Obwohl Stadler spätestens seit Ende September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst habe, habe er nicht verhindert, dass Audi noch weiter Dieselfahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft habe. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den ehemaligen Vorstands-Vorsitzenden, den Absatz der betroffenen Fahrzeuge der Marken Audi und VW veranlasst bzw. nicht verhindert zu haben. Den drei weiteren Angeschuldigte wird zur Last gelegt, Motoren für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche entwickelt zu haben, die mit einer unzulässigen Steuerungssoftware ausgestattet waren. Diese unzulässige Abschalteinrichtung habe dazu geführt, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe ausstoßen als im realen Straßenverkehr.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind rund 250.000 Fahrzeuge von Audi, 71.000 Fahrzeuge von VW und 112.000 Porsche-Fahrzeuge von der Anklage umfasst, die überwiegend in den USA und Europa verkauft wurden. Ob der Prozess eröffnet wird, muss das Landgericht München II entscheiden.
„Nach ihren aufwändigen Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft München II offenbar zu der Erkenntnis gelangt, dass die Abgasmanipulationen bei Audi bis in höchste Vorstandskreise bekannt waren. Das kann auch mittelbare Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Abgasskandal haben. Für den Autohersteller wird es jedenfalls immer schwerer, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen mit der Begründung zurückzuweisen, dass der Vorstand keine Kenntnis davon gehabt habe“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Erst vor wenigen Wochen hatten Recherchen des Handelsblatts und des Bayerischen Rundfunks gezeigt, dass die Abgasmanipulationen bei Audi auch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 weitergingen. Demnach habe Audi bei Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 zum Teil gleich vier Abschalteinrichtungen eingesetzt. Offiziell wurde nur eine dieser Funktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt beanstandet, was schließlich Anfang 2018 zu einem verpflichtenden Rückruf verschiedener Audi-Modelle führte.
„Audi hatte offenbar keine Skrupel auch nach 2015 noch Abgaswerte zu manipulieren. Den Schaden haben die Kunden, da sie ein Auto gekauft haben, dass sie bei Kenntnis der Manipulationen erst gar nicht erworben hätten. Auf dem Schaden müssen sie allerdings nicht sitzenbleiben“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Denn es bestehen gute Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass die Käufer durch unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.