Audi A6 Schadstoffklasse Euro 5 – LG Marburg spricht Schadenersatz zu – 2 O 67/20

Audi steht im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit den grĂ¶ĂŸeren Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum unter Druck. Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von RĂŒckrufen fĂŒr unterschiedliche Audi-Modelle mit dem Motor des Typs EA 896 bzw. EA 897 angeordnet. Auch bei diesen Fahrzeugen lassen sich SchadenersatzansprĂŒche durchsetzen, wie zahlreiche Urteile, u.a. der Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg, zeigen.

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Bemerkenswert ist dabei auch ein Urteil des Landgerichts Marburg vom 29. Oktober 2020 (Az.: 2 O 67/20). Es verurteilte die Audi AG bei einem A6 mit 3,0 Liter V6 Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 5 zum Schadenersatz. „Ein Großteil der verbraucherfreundlichen Entscheidungen betraf bislang Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Das Urteil des LG Marburg zeigt, dass auch SchadenersatzansprĂŒche bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Motor und der Schadstoffklasse Euro 5 durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Audi musste auf Anordnung des KBA bisher verschiedene Modelle mit dem Motor EA 896 bzw. EA 897 zurĂŒckrufen, damit eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung bzw. unzulĂ€ssige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Anders als der durch den Abgasskandal bekannt gewordene kleinere Dieselmotor EA 189, der von der Konzernmutter VW gebaut wurde, wird der grĂ¶ĂŸere 3-Liter-Dieselmotor von Audi hergestellt. Neben zahlreichen Audi-Modellen wird dieser Motor beispielsweise auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg eingesetzt.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem EA 189 können auch bei Autos mit den grĂ¶ĂŸeren Motoren SchadenersatzansprĂŒche geltend gemacht werden. BeflĂŒgelt werden diese AnsprĂŒche auch durch ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020. Der EuGH hat entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung dienen.

„Funktionen wie die z.B. von Audi verwendete Aufheizstrategie sind damit unzulĂ€ssig. Auch die bei Diesel-Fahrzeugen weit verbreiteten Thermofester bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung sind nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zulĂ€ssig. Betroffene Verbraucher können dementsprechend SchadenersatzansprĂŒche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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