Auch vor dem OLG kein Erfolg für die Webtains GmbH

Michael Burat von der Webtains GmbH hatte im November 2011 eine Abmahnung an verbraucherschutz.tv gesendet, die wir so nicht akzeptierten und Rechtsmittel einlegten. Das OLG München stellte fest, dass die abgemahnten Aussagen zulässig gewesen sind, zuvor hatte schon das LG München festgestellt, dass die Webtains sich nicht angesprochen fühlen dürfte. Man sieht „Lawhunting“ bringt nicht jedes Opfer zur Strecke.

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Während das Landgericht sich mit der Zulässigkeit der Verfügung befasste, ging es vor dem Oberlandesgericht speziell darum, ob die von der Verbraucherzentrale übernommene Aussage so veröffentlicht werden durfte. Die Richter ließen an der Zulässigkeit der Aufforderungen, Abofallenkunden zu ermuntern, die Banken der Abzocker anzuschreiben, keinen Zweifel. Damit sollte das Thema jetzt wohl abgeschlossen sein.

Folgender Artikel dürfte demnach endgültig „Geschichte“ sein: Michael Burat zu verbraucherschutz.tv


Unser Rechtsanwalt: Stefan Richter, Berlin

6 comments
  1. Jetzt sollten solche Figuren auch als das bezeichnet werden, was sie sind, nämlich rechtskräftig verurteilte Betrüger.

    Admin: Leute, ich hab das durchgezogen bis zum Schuss, weil ich anfangs dachte es wär wichtig. Im Verfahren hab ich schnell gedacht „Was für ein Kinderkram – für wen mach ich das hier?!“ Ich würde es nicht noch mal machen. Es hat keinen Wert, die Welt in Betrüger und Nicht-Betrüger aufzuteilen. Das ist moralisches Schenkelklopfen ohne Wert… Letzten Endes war doch Verlass auf’s System. Mein Anteil an der Demontage der Abzockerszene ist ebenso gering wie der Anteil aller anderen selbst ernannten Verbraucherschützer. Letzten Endes zur Strecke gebracht hat ihn das System, auf dem wir ziemlich herumgehackt haben…

  2. Ausgezeichnet – Recht ist Recht …geblieben!

    Das Zitat auf der Buratschen Seite steht jetzt in einem ganz anderen Licht:

    Aber wehe, wehe, wehe,
    Wenn ich auf das Ende sehe!!

    Da hat er sich selbst gemeint 🙂

    Schöne Grüße

    Robert Koch

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