Auch vor dem OLG kein Erfolg für die Webtains GmbH

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Michael Burat von der Webtains GmbH hatte im November 2011 eine Abmahnung an verbraucherschutz.tv gesendet, die wir so nicht akzeptierten und Rechtsmittel einlegten. Das OLG München stellte fest, dass die abgemahnten Aussagen zulässig gewesen sind, zuvor hatte schon das LG München festgestellt, dass die Webtains sich nicht angesprochen fühlen dürfte. Man sieht „Lawhunting“ bringt nicht jedes Opfer zur Strecke.

Während das Landgericht sich mit der Zulässigkeit der Verfügung befasste, ging es vor dem Oberlandesgericht speziell darum, ob die von der Verbraucherzentrale übernommene Aussage so veröffentlicht werden durfte. Die Richter ließen an der Zulässigkeit der Aufforderungen, Abofallenkunden zu ermuntern, die Banken der Abzocker anzuschreiben, keinen Zweifel. Damit sollte das Thema jetzt wohl abgeschlossen sein.

Folgender Artikel dürfte demnach endgültig „Geschichte“ sein: Michael Burat zu verbraucherschutz.tv


Unser Rechtsanwalt: Stefan Richter, Berlin

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Tomke Schwede

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