
Hundehalter, die ihren Hund vor einem Geschäft anleinen, können für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn sich jemand vor dem Tier erschrickt. Vor einem Supermarkt hatte eine Hundebesitzerin ihre Pudel angebunden. Als sich eine Passantin dem Markt näherte, sprang der Hund auf und rannte auf die Passantin zu. Diese wich zurück und stürzte, dabei brach sie sich die Hand und einen Lendenwirbel. Die Krankenkasse der Verletzten forderte 6 500 Euro Behandlungskosten von der Hundehalterin. Das Landgericht Coburg gab der Kasse recht (Az. 13 O 150/11). Die Verletzte hatte keinerlei Schuld an der ganzen Misere, sie hatte instinktiv gehandelt.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Tieranwalt aus Wiesbaden, rät Hundebesitzern kein finanzielles Risiko einzugehen und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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