Attest darf ab erstem Krankheitstag angefordert werden

Mitarbeiter mĂŒssen ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest vorlegen, wenn der Chef es verlangt, erklĂ€rt Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller. GrĂŒnde braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 3 Sa 597/11). Eine Rundfunk-Redakteurin hatte eine Dienstreise beantragt, die ihr Chef abgelehnt hatte. An dem Tag, an dem die strittige Reise beginnen sollte, meldete sich die Frau Krank. Daraufhin verlangte der Chef kĂŒnftig immer sofort eine Ă€rztliche Bescheinigung von seiner Mitarbeiterin. Vor Gericht argumentierte die KlĂ€gerin, dass ihr Chef die Anweisung nicht begrĂŒnden könne, das muss er auch nicht, erklĂ€rt Joachim CĂ€sar-Preller. Verboten ist nur WillkĂŒr oder widerrechtliche Diskriminierung.

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Autor: Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller

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