„Asset Protection” bedeutet „Schutz des Eigentums“, die Begrifflichkeit hat sich aber in den Themenbereichen zwischen Finanzberatung und Erbschaft eine recht konkrete und juristisch definierbare Bedeutung geschaffen. „Asset Protection“ bedeutet im Kontext von Erbschaft, Gesellschafterhaftung etc. den Schutz von Vermögenswerten vor Haftung sowie Zugriff der Gläubiger und Finanzbehörden. Dabei zielt Asset Protection darauf ab, persönliche Vermögenswerte von Erben und Erblassern, von Geschäftsführern und privat Vermögenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vom Geschäftsbetrieb zu entkoppeln und vor Durchgriff durch Straf- und/oder Finanzbehörden zu bewahren und vor Ansprüchen Dritter zu schützen.
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Vermögen sollte zumindest so weit geschützt werden, dass der Lebensunterhalt noch gesichert ist und Betroffene nicht auf der Straße landen, wenn z.B. das als Gesellschaft geführte Unternehmen insolvent geht. Zudem sollte auch ein Erblasser rechtzeitig Sorge tragen, dass seine Erben einen großen Teil des hart erarbeitetetn Vermögens auch wirklich bekommen und keine Erbstachtssteuer-Thematik in einem Umfang entsteht, der das Vermögen auffrisst oder die Betroffenen zumindest vor große finanzielle Schwierigkeiten stellt.
Asset Protection – Kleinschrittig zum Erfolg
Dazu sollte regelmäßig geprüft werden, ob Kapital mit legalen Mitteln geschützt werden kann. Asset Protection ist oft eine Strategie der kleinen Schritte in größtmöglicher Vorhersehbarkeit, wobei es Aufgabe darauf spezialisierter Anwälte ist, den rechtlichen Rahmen für solche Maßnahmen zu stecken und abzusichern.Im Rahmen einer Insolvenz mag es intelligente Maßnahmen zur Asset Protection geben. Aber wenn diese einer steuerrechtlichen Prüfung nicht standhalten, ist das vermeintlich sichere Geld verloren.
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Das Portal kapitalschutz.de befasst sich intensiv mit der Thematik >Asset Protection und bietet betroffenen Informationsmöglichkeiten sowie den Kontakt zu Experten und den befassten Experten die Plattform zur Präsentation ihrer Expertisen.