Apple iphone & UMTS- Roaminggebühren- 3000 Euro für Mails aus Japan

Das Problem an der aktuellen Verbraucherschutz-Diskussion in Deutschland ist, dass dem Bedürfnis nach Schutz seitens des Gesetzgebers nicht mit dem Nachdruck entsprochen wird, wie es z.B. Diskussionen aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes fordern. Man stelle sich mal vor: Der Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“ dürfte ganz klein auf der Innenseite der Verpackung von Zigaretten angelegt werden….

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Wer dann sein ungeborenes Kind verliert oder ein Bein, der bekommt als Kläger vor Gericht gesagt: „Wieso? stand doch auf der Packung!“ Im Verbraucherschutzbereich ist das aber so: Vor bekannten Problemen wird nicht gewarnt und wenn, dann möglichst dort, wo man es nicht liest, damit die Diskussion über das Problem die wirtschaftliche Entwicklung des Produktes nicht gefährdert und den Absatz beeinflusst. Wenn aber mal was passiert, dann ist es für alle Beteiligten die einfachste Sache der Welt, den Betroffenen eine Lupe in die Hand zu drücken und zu sagen: „Kuck mal, da steht es doch groß und deutlich!“

Beispiel iphone:

Das Handy stellt oftmals Studenten vor unlösbare finanzielle Probleme, denn wer im Ausland seine Mails abruft, wird bös‘ zur Kasse gebeten. In einem aktuellen Fall hat eine Studentin über 3000 Euro zu bezahlen, weil sie in Japan Mails abrief und den Anfall von Roaming-Gebühren nicht beachtet hatte, bzw. auch gar nicht wusste, wie unverschämt teuer es werden kann, das iphone im Ausland zu benutzen.

Für diese 3000 Euro ist weder der deutsche Netz-Anbieter, noch Apple und das iphone verantwortlich – aber: Warum druckt man nicht einen Warnhinweis deutlich sichtbar in Bedienungsanleitung oder legt einen Zettel mit Totenkopf drauf in die Packung?

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