„Der Mandant des Rechtsanwalts fühlte sich wegen rechtswidriger Kommentare eines Dritten auf Facebook in seiner Ehre verletzt. Der Rechtsanwalt zögerte nicht lange. Anstatt auf den konventionellen Weg zurückzugreifen und die Abmahnung per Fax oder Einschreiben zu versenden, wählte er stattdessen den Weg, mit dem der Dritte auch scheinbar vertrauter gewesen ist.“ Wir zitieren den Rechtsanwalt und facebook-Experten Christian Solmecke, der auf www.wbs-law.de über eine echte Premiere berichtet: Erstmals versendete ein Anwalt eine Abmahnung direkt über die facebook-Nachrichtenfunktion.
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Er verschickte die Abmahnung per Facebook-Nachricht. Da dieser auch Daten angehängt werden können, fügte er außerdem das offizielle Abmahnschreiben als PDF-Datei an.
Hier den kompletten Artikel und ein Video finden zum Thema Abmahnung / Facebook.
Sollte der Account keine öffentlichen und persönlichen Daten enthalten oder dies ein Fake-Account sein, kann der Anwalt so viele Abmahnungen schicken wie er will.
Admin: Schön, wenn man in einer einfachen Welt lebt – eigentlich kann jeder alles so oft machen er will.