Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 80 Prozent aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten (Quelle Verbraucherzentrale Hamburg). Diese Verträge können widerrufen werden, da Kunden von ihren Banken in vielen Fällen nicht richtig belehrt worden sind. Da Banken hohe Vorfälligkeitsentschädigungen für die Auflösung eines Vertrages verlangen ist der Widerrufsjoker eine verbraucherfreundliche Karte, die in vielen Fällen zum Erfolg führt. Auch bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen können zurück gefordert werden. Der Widerruf wird möglich gemacht durch das „Ewige Widerrufsrecht“, das der Europäische Gerichtshof bereits 2002 für Fälle installiert hat, in denen Banken falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
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Ein aktueller Gesetzentwurf bedroht dieses Verbraucherrecht und könnte das Ende des Widerrufsjokers ab 21. März 2016 bedeuten. Um Verbrauchern diesen Termin ins Bewusstsein zur rufen und selbst im Verfahren um das neue Gesetz hörbar Stellung beziehen zu können, haben sich im Verbraucherrecht erfahrene Anwälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu einer Arbeitsgruppe zusammen geschlossen.
Die deutschlandweit vertretenen Anwälte haben umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Widerrufen und haben bereits in vielen Fällen Ansprüche ihrer Mandanten vor Gericht durchgesetzt.
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