Antassia gewinnt in Österreich

Eine fast unglaubliche Geschichte: Das Landesgericht Feldkirch hat ein österreichweit bislang einzigartiges Urteil in einem Fall von vermeintlicher Internetabzocke geändert. Ein auch in Österreich aktiver Gratis-Softwareanbieter mit Sitz in Deutschland hat demnach entgegen einem erstinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt.

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Die deutsche Antassia GmBH, eine Gesellschaft, vor der die Arbeiterkammer Vorarlberg seit Jahren warnt, hat laut dem zweitinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt. Ein Hohenemser hatte gegen das Unternehmen geklagt und am Bezirkgericht Dornbirn Recht bekommen. Nach Ansicht des Landesgerichtes kann aber kein Betrug festgestellt werden.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Aber auch hier muss man beachten: Hier ist nicht ein Opfer von der Antassia GmbH verklagt worden, sondern ein Opfer hat selbst ein Verfahren angestrengt. Warum jemand gegen einen Abzocker klagt ist mir persönlich ohnehin ein Rätsel. Einfach nicht zahlen hätte auch gereicht.

2 comments
  1. naja kann man nun glauben oder nicht, es gibt ja keine quellenangabe

    Admin: Die Info kommt direkt von der Homepage des österreichischen Fernsehens. Wird wohl stimmen. Aber es ist auch egal. Es sagt nur aus, dass man nur wegen Betrugs verurteilt werden kann wenn bestimmte Betrugsvoraussetzungen erfült sind. Und billige Abzocke ist halt nur billige Abzocke und kein Betrug – da liegt das Problem.

  2. jeder der gegen einen abzocker klagt muss damit rechnen zu verlieren. Das hat aber damit zu tun, dass betrug ein eindeutiger strafbestand ist und wenn der nicht 100 % erfüllt wird kann man so eine klage nicht gewinnen. Richter können nicht nach gefühl entscheiden. Wenn man der sache schaden will muss man klagen. antassia wär so blöd nicht, die klagen nicht…..admin hat recht: zahlt einfach nicht. So einfach ist das

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