Anmeldung im Klageregister – Musterklage

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Der Bundestag hatte am 14. Juni 2018 mit den Stimmen der Koalition die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen, um vor Jahresfrist allen klagebereiten VW-Kunden die Chance zu geben, vor Ablauf der Verjährung für ihre Rechte eintreten und Schadensersatz fordern zu können. Das Gesetz tritt am 1. November 2018 in Kraft und mit Datum vom 19. September hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt, pünktlich als Musterkläger aufzutreten. Wer mitmachen will muss sich jetzt für eine Anmeldung im Klageregister entscheiden.

Teilnehmen können Autobesitzer, die vor September 2015 einen Volkswagen mit EA189-Motor gekauft haben und deren Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen wurden. Die Anmeldung im Klageregister ist erst möglich, wenn das Bundesjustizministerium dafür die technischen Voraussetzungen getroffen hat. Zur Anmeldung im Klageregister empfiehlt sich die Beeiligung eines Anwaltes, da durch eine falsche Anmeldung im Klageregister ein späterer Anspruch verwirkt sein kann. Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal stehen hier für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

HIER ANMELDEN zur IG Dieselskandal:

Anmeldung im Klageregister

Eigene Klage nach Anmeldung im Klageregister

Nach der Anmeldung im Klageregister müssen Betroffene den Ausgang des Musterverfahrens abwarten. In diesem könnte die Schuld des Volkswagenkonzern festgestellt werden. Anschließend haben alle im Klageregister eingetragenen Personen die Möglichkeit, ihrerseits selbst zu günstigen Verfahrenssätzen und niedrigen Rechtsanwaltskosten mit VW um den eigenen Schadensersatz zu streiten. In diesen Verfahren geht es nicht mehr um die Feststellung der Schuld.

Weitere Informationen gibt es für Mitglieder der IG Dieselskandal unter www.ig-dieselskandal.de

Die IG-Anwälte sind der Meinung, dass EA189-Besitzer sich nicht unbedingt beteiligen müssen und unter Umständen auf eine Anmeldung im Klageregister verzichten können, z.B. dann wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. In einem Individualverfahren ist ein schnellerer Ausgang zu erwarten. Das Musterverfahren und die anschließend notwendige Folgeklage werden sich über mindestens drei Jahre hinziehen.

Probleme bei der Anmeldung

Die Anmeldung ins Klageregister läuft nicht in allen Fällen problemlos. Über mögliche Tücken und Schwierigkeiten haben wir HIER berichtet.

Für weitere vom Dieselskandal betroffene PKW gibt es noch keine Möglichkeit zur Anmeldung. Aktuell schließt die verbraucherzentrale das auch aus, weil man sich mit Nachdruck um das VW-Thema kümmern möchte.

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Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

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