Anleihe der Singulus Technologies AG: Anleger sollen über Umwandlung abstimmen

Die Inhaberschuldverschreibung der Singulus Technologies AG soll offenbar in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt werden. Die Anleger sollen darüber im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni entscheiden.

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Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Singulus Technologies AG eine Änderung ihrer Kapitalstruktur. Dazu soll das Eigenkapital erhöht und im Gegenzug das Fremdkapital reduziert werden. Dieser Schritt sei nötig, da das Unternehmen im vergangenen Jahr Verluste verzeichnet habe, berichtet das Blatt. Teil des Refinanzierungskonzepts ist dabei offenbar die Umwandlung der Unternehmensanleihe. Zwei Varianten sind dabei denkbar. Die Inhaberschuldverschreibungen werden in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt. „Die Wandelanleihe hätte aber wahrscheinlich schlechtere Konditionen als die ursprüngliche Anleihe, die die Anleger seit 2012 zeichnen konnten. Längere Laufzeiten oder niedrigere Zinsen sind z.B. denkbar“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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