Anleger verlieren durch Kurssturz viel Geld – Fremdfinanzierung von Kapitalanlagen in Schweizer Franken prüfen lassen

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Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat heute überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu stützen. Seit September 2011 verteidigte die SNB einen Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro. Unmittelbar nach der Ankündigung sank der Wechselkurs unter die Parität und schwankt seitdem stark. Zugleich senkte die SNB den Zielkorridor für den Referenzzins 3-Monats-CHF-Libor auf -0,25% bis -1,25% p.a.

Diese Entwicklung habe, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte, grundsätzlich Bedeutung für fremdfinanzierte Fondsbeteiligungen und Renten sowie Fremdwährungsswaps. Aber auch Anleger, die in einen Fonds mit Innenfinanzierung in Schweizer Franken investiert haben, sind betroffen. „Die Finanzierung von Fondsinvestitionen durch Kredite in Schweizer Franken und anderem war ein beliebtes Mittel, um höhere Ausschüttungen prognostizieren und bewerben zu können. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen, da der Einbruch des Euro im Verhältnis zum Franken dafür gesorgt hat, dass die Kreditverbindlichkeiten der entsprechenden Fonds in Euro gerechnet erheblich gestiegen sind. Da die Fonds ihre Einnahmen in der Regel in Euro erzielen, ist dies ein massives Problem, das sich durch die jüngste Entscheidung der SNB jetzt noch einmal erheblich verschärft hat. Es steht zu befürchten, dass weitere Fonds-Insolvenzen auftreten“.

„Angesichts hoher Kursschwankungen seit Ankündigung der SNB ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter, „eine schnelle Reaktion der betroffenen Anleger erforderlich. Eine juristische Überprüfung bestehender Fremdwährungsgeschäfte ist geboten. Gerade bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung ergibt sich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag oft eine Chance zum Ausstieg. Bei einigen finanzierenden Banken gibt es auch Möglichkeiten zu einem außergerichtlichen Vergleich. In jedem Fall sollten sich betroffene Anleger fachanwaltlich unterstützen lassen“, so Hahn abschließend.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

 

Hahn Rechtsanwälte

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RA Peter Hahn

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