Anleger: Nichts verstanden, selber Schuld?

Mit Finanzfragen beschĂ€ftigen sich Menschen ungern. Sie wenden sich an Fachleute bei der Bank ihres Vertrauens. Dabei vergessen sie oft, dass die Bank ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ist. Das fĂŒhrt hĂ€ufig zu bösen EnttĂ€uschungen. Wichtig ist es also, Ideen, VorschlĂ€ge und Angebote der Bank immer kritisch zu hinterfragen. Verursacht das von der Bank empfohlene Produkt Verluste, wenden sich viele Kunden erneut an ihren frĂŒheren Kundenberater. Sie suchen verzweifelt nach Rat – sehen ihr Geld verschwinden. Dabei zeigt sich oft, dass der Kunde nicht ausreichend beraten wurde.

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Wenn der Kundenbetreuer dann auf eine Falschberatung angesprochen wird, verweist er auf die bei der Beratung kurz durchgeblĂ€tterten ProduktprĂ€sentationen. RegelmĂ€ĂŸig fĂ€llt der Satz: “Da steht doch alles drin.“ Viele Kunden sind verunsichert und erkennen: „Ich habe das Produkt ĂŒberhaupt nicht verstanden“. SpĂ€testens jetzt ist der Kundenberater nicht mehr der Partner an der Seite seiner Kunden.

Er ist Interessenvertreter seines Arbeitgebers (und von sich selbst). Wenn dann noch behauptet wird, den Gang zum Rechtsanwalt könne man sich sparen und formuliert: „
das kostet nur Geld und die Bank gewinnt eigentlich immer“, verlĂ€sst den Kunden gĂ€nzlich der Mut. Kunden in solchen Situationen machen sich oft VorwĂŒrfe. Sie fragen sich, ob sie gierig waren oder zu dumm, um das Produkt zu verstehen. Schlussendlich werfen sie sich selbst vor, ihrer Bank vertraut zu haben. Dass der Kunde allerdings ein Recht auf eine fĂŒr ihn optimale und vor allen Dingen transparente und verstĂ€ndliche Beratung hat, ist vielen nicht bekannt. Die demotivierenden Worte des Bankmitarbeiters sind dann doppelt missbrauchtes Vertrauen.

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http://www.roessner.de/beratungspflicht-fuer-finanzprodukte

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