Der Bundesrat steht vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das Anlagevermittler in Zukunft dazu verpflichtet, die Präferenzen ihrer Kunden in erweitertem Umfang zu berücksichtigen. Dabei geht es insbesondere um die ESG-Standards, die nachhaltige Anlagen erfüllen müssen. Möchte ein Kunde eine Grüne Kapitalanlage, dann muss ihm eine den ESG-Standards entsprechende Anlage zur Wahl gestellt werden. Wird dies unterlassen, macht dich der Berater der Falschberatung schuldig.
Weitere Infos zu den neuen Beraterpflichten und das FinVermV: