Anlageberater müssen nachhaltig beraten

Der Bundesrat steht vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das Anlagevermittler in Zukunft dazu verpflichtet, die Präferenzen ihrer Kunden in erweitertem Umfang zu berücksichtigen. Dabei geht es insbesondere um die ESG-Standards, die nachhaltige Anlagen erfüllen müssen. Möchte ein Kunde eine Grüne Kapitalanlage, dann muss ihm eine den ESG-Standards entsprechende Anlage zur Wahl gestellt werden. Wird dies unterlassen, macht dich der Berater der Falschberatung schuldig.

Weitere Infos zu den neuen Beraterpflichten und das FinVermV:

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