Das vor dem Landgericht in Kiel mit Spannung erwartete Urteil gegen die 6 Betreiber einer SMS-Flirtbörse wird mal wieder eindrucksvoll belegen, wie vielfältig und unterschiedlich man Abzocke beurteilen kann. Die Verteidigung sieht für die aktuelle Anklage keinen Grund: Wer bei sowas mitmacht müsste eigentlich wissen, dass er es mit Statisten zu tun habe. Wer die AGB gelesen habe hätte wissen müssen, dass man hier die erfolgreiche Partnersuche nicht wirklich fest in die Lebensplanung integrieren könne.
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Hintergrund: Die Flirtbörse hatte hatte zwar auf Teufel komm raus aktives Flirten per Kurzmittteilung zugelassen und aktiv herausgefordert – die Flirtwilligen bekamen es aber nur mit bezahlten Animateuren zu tun, die immer neue SMS forderten durch gezielte Rückfragen.
Während die Staatsanwaltschaft von bandenmäßigem Betrug spricht, ist für die Macher klar: Die vermeintlichen Opfer wollten flirten und konnten flirten. Ob die Gesprächspartner echt oder nicht waren tue nichts zur Sache. Die Betreiber verdienten insgesamt 46 Millionen Euro mit dieser Masche und animierten etwa 700.000 Personen per teurer Premium SMS a 1,99 Euro mit den professionellen Flirtpartnern zu kommunizieren.
Laut Staatsanwaltschaft lockten die Betreiber über massenhaft verschickte E-Mails und mit gefälschten Profilen angeblicher Singles seit 2005 Kunden in die betrügerischen Chats. Die Behörde hat noch gegen vier weitere Hauptverdächtige Anklage erhoben und ermittelt zudem gegen zahlreiche weitere Beschuldigte.