Alter Standard: Bußgelder bei Funktelefon-Nutzung

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Veraltete Schnurlostelefone entsprechen unter Umständen nicht mehr den Standards, die seit Anfang diesen Jahres an Funktelefone gestellt werden. Im Internet oder auf Flohmärkten werden aktuell vermehrt äußerst günstige Telefonschnäppchen angeboten. Ob es sich bei den Ladenhütern um Exemplare handelt, die noch benutzt werden dürfen? Da gibt es Möglichkeiten, das heraus zu finden.

Wir zitieren die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg:

Schnurlose Festnetztelefone, die auf dem sogenannten Standard CT1+ und CT2 basieren, dürfen ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Wer trotz des Verbotes noch mit den alten Geräten telefoniert, kann Funkstörungen auslösen. Kommt es in diesem Fall zu Ermittlungen der Bundesnetzagentur, kann sie dem Verursacher den Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung stellen. Zusätzlich droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Die zeitliche Befristung für die schnurlosen Telefone mit dem Standard CT1+ und CT2 ist schon seit langem beschlossen. Bereits seit 2001 bekamen neue Gerätetypen keine Zulassung mehr für die bei diesen Standards verwendeten Frequenzen – sie werden ab 2009 für den öffentlichen Mobilfunk genutzt. Als Nachfolgestandard steht ab Januar 2009 nur noch europaweit der DECT-Standard für schnurlose Festnetztelefone zur Verfügung.

Wer nicht weiß, ob sein Telefon von dem Verbot betroffen ist, findet die Information in der Bedienungsanleitung des Geräts. Kommt man auf diesem Weg nicht weiter, kann man sich an den Händler, die Service-Hotline des Herstellers oder auch an die Bundesnetzagentur unter der Telefonnummer 030 22 480 500 wenden und dort nach dem Standard des Gerätes fragen.

Schnurlose Festnetztelefone, die den DECT Standard nutzen, können bedenkenlos weiter genutzt werden.

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Tomke Schwede

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