Allianz-Lebensversicherungen mit unwirkamen Klauseln

Teilen Sie dies über:

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das viele Inhaber von Allianz-Lebens und Rentenversicherungen Hoffnung auf höhere Auszahlungen bei vorzeitigem Vertragsende gibt. Vertragsklauseln der Allianz zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind demnach unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil aus 2011 ist bereits rechtskräftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 zurückgezogen hatte.

Das Problem ist bekannt: Wer in Lebensversicherungen einzahlt und die ersten Gewinnmitteilungen erhält, der staunt nicht schlecht: Das Geld wird weniger. Grundsätzlich ist das Abrechnen von Provisionen und Gebühren gleich zu Anfang nicht das Problem. Ärgerlich wird es aber, wenn Sparer aussteigen wollen, aber die Provison schon für die komplette Laufzeit bezahlt haben. Es konnte sogar bei einem frühen Ausstieg bedeuten, dass das eingezahlte Geld komplett verrechnet wird und verloren ist

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Das OLG Stuttgart hat Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt. Allianz-Kunden die zwischen 1. Juli 2001 und Ende 2007 Verträge abgeschlossen haben, steht nach der Entscheidung und dem Verzicht der Allianz auf weitere Rechtsmittel höhere Rückkaufswerte bzw. höhere beitragsfreie Versicherungssummen zu. Außerdem muss ein Stornoabzug erstattet werden.“

Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte bereits erfolgreich vor dem BGH gegen den Versicherer „Deutscher Ring“ und „Generali“ geklagt. Cäsar-Preller: „Die Entscheidung bedeutet aber auch darüber hinaus, dass Klauseln dieser Art grundsätzlich unzulässig sind, auch bei Policen der nicht verklagten Versicherer. Wir empfehlen Lebensversicherungskunden, ihre neuen Ansprüche prüfen und Rückkaufswerte neu berechnen zu lassen.“ Und weiter: „Zahlt die Versicherung nicht freiwillig, sollten Sie die Rechtslage von einem Experten prüfen lassen.“

Autor:
Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitaömarktrecht, Wiesbaden
www.caesar-preller.de

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.