Alle mit Burat-Urteil unzufrieden

Neben Michael Burat haben jetzt auch Anwalt Bernhard S. aus München Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Osnabrück eingelegt. Für den Anwalt geht es wohl um eine Minderung der Strafsumme, da es bei Haftstrafen von mehr als einem Jahr auch mal eng mit der anwaltlichen Zulassung werden kann. Das Revisionsbegehren der Staatsanwaltschaft ist nachvollziehbar, denn sie hatte wesentlich höhere Strafen gefordert. Wenn die Revisionsanträge auch nach der schriftlichen Urteilszustellung noch aufrecht erhalten werden, wird die Sache ein Fall für den Bundesgerichtshof.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wenig nachvollziehbar ist allein Burats Revision selbst: Er hatte sich noch direkt nach der Urteilsverkündung artig für das faire Urteil bedankt und die Staatsanwaltschaft für die Verzögerung des Verfahrens um gewerbsmäßigen Betrug verantwortlich gemacht. Nun sorgt er selbst dafür, dass sich die Sache zieht.

Einen Effekt mag die Revision haben: Wenn der Zeitplan passt steht Burat als nicht vorbestraft für dem Frankfurter LG, wo es um die aktuellen „Geschäftsmodelle“ (z.B. outlets.de) des Rodgauers geht.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.