Alle mit Burat-Urteil unzufrieden

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Neben Michael Burat haben jetzt auch Anwalt Bernhard S. aus München Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Osnabrück eingelegt. Für den Anwalt geht es wohl um eine Minderung der Strafsumme, da es bei Haftstrafen von mehr als einem Jahr auch mal eng mit der anwaltlichen Zulassung werden kann. Das Revisionsbegehren der Staatsanwaltschaft ist nachvollziehbar, denn sie hatte wesentlich höhere Strafen gefordert. Wenn die Revisionsanträge auch nach der schriftlichen Urteilszustellung noch aufrecht erhalten werden, wird die Sache ein Fall für den Bundesgerichtshof.

Wenig nachvollziehbar ist allein Burats Revision selbst: Er hatte sich noch direkt nach der Urteilsverkündung artig für das faire Urteil bedankt und die Staatsanwaltschaft für die Verzögerung des Verfahrens um gewerbsmäßigen Betrug verantwortlich gemacht. Nun sorgt er selbst dafür, dass sich die Sache zieht.

Einen Effekt mag die Revision haben: Wenn der Zeitplan passt steht Burat als nicht vorbestraft für dem Frankfurter LG, wo es um die aktuellen „Geschäftsmodelle“ (z.B. outlets.de) des Rodgauers geht.

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