Aktuell zu Weihnachten 2014: Mahnbescheide von web.de

Rechtszeitig zum Weihnachtsfest erhielten Nutzer von web.de nach vielfach jahrelangem Hin und Her einen offiziellen Mahnbescheid. „Die Situation hat sich dadurch nicht verändert“, so Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von www.verbraucherschutz.tv. „Es wird nur eine weitere Stufe gezündet, um Zahlungsbereitschaft zu erreichen!“ Mit einem Mahnbescheid vom Amtsgericht geht  keinesfalls eine Prüfung der Rechtslage einher. Mahnbescheide können gekauft und versendet werden. Im Gegensatz zu normalen Mahnungen bringen sie aber eine offizielle Fristsetzung mit sich. Wird einem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen, dann wird ein so genannter „Titel“ erwirkt – also ein Zahlungsanspruch – in diesem Fall an web.de.

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Dieser Zahlungsanspruch kann dann zB. durch einen Gerichtsvollzieher oder Gehalts- und Kontenpfändungen durchgesetzt werden. Widerspricht man dem Mahnbescheid, dann gibt es auch keine Zahlungsverpflichtung und web.de muss weitere Rechtsmittel einlegen, um an das Geld zu kommen.

Die nächste Stufe wäre dann eine Klage gegenüber den Mahnbescheids-Widersprechern.

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2 comments
  1. Guten Tag,
    vor knapp 1 Monat habe ich von GMX meine „letzte“ (eig. die erste, die ich je zu Gesicht bekommen habe) Mahnung per Post erhalten. Angeblich hätte ich Premiumakount gekauft, welcher mir in Rechnung gestellt wurde. Nach einem kurzen Telefonat und der Drohung, dass ich meinen Anwalt kontaktieren würde, wurden mir ohne Aufforderung die Mahngebühren erlassen. Ich forderte die Beraterin auf, mir eine neue Rechnung ohne Mahngebühren zukommen zu lassen. Anstelle der Rechnung kam Post von einem Inkassounternehmen und die Sperrung meines EMail Logins.

    Ich bin überzeugt, dass Sie bereits eine vielzahl an ähnlichen „Opfern“ (Kunden) betreuen und bitte Sie mir einen Musterbrief zum Wiedersprechen der Mahnung, sowohl von GMX als auch der Inkassofirma zukommen zu lassen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

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