Datenschutz in Unternehmen
Das Thema Datenschutz nimmt in Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Sensible Daten mĂŒssen datenschutzkonform entsorgt werden.
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Hierbei geht es sowohl um digitale Daten auf Festplatten, USB – Sticks, etc, aber vor allem um Daten in Papierform, wie z.B. Rechnungen oder Personaldateien eines Unternehmens, welche in Aktenordnern gelagert werden. Diese Akten mĂŒssen ĂŒber eine bestimmte Frist gelagert werden und dĂŒrfen danach nicht einfach im Papierkorb entsorgt werden, da sonst z.B. der Name, das Geburtsdatum oder aber gleich die gesamte Adresse einer bestimmten Person fĂŒr jedermann ersichtlich wĂ€re. Dies wĂŒrde einen schweren VerstoĂ gegen die Datenschutzverordnung darstellen.
Datenschutzklassen
Wie bereits im obigen Textabschnitt erwĂ€hnt, dĂŒrfen sensibel Daten in Papierform nicht einfach im Papierkorb entsorgt werden, da sonst der Datenschutz nicht mehr gewĂ€hrleistet wĂ€re. Je nachdem um was fĂŒr Daten es sich hier handelt, gibt es unterschiedliche Datenschutzklassen. In die erste Datenschutzklassen fallen z.B. Prospekte von Unternehmen oder ProduktĂŒbersichten. In die nĂ€chsthöhere Klasse fallen z.B. Bilanzen, Steuerunterlagen sowie Personaldaten.
Die dritte und höchste Schutzklasse wĂ€ren z.B. Daten aus der Spionage oder Forschungsdaten. Diese mĂŒssen extrem sorgfĂ€ltig entsorgt werden, da hierbei Gefahr um Leib und Leben der Betroffenen besteht.
Zerstörung von sensiblen Daten
Anhand der Datenschutzklassen, die im zweiten Abschnitt nÀher behandelt wurden, lÀsst sich feststellen, dass Datenvernichtung mit unterschiedlicher Relevanz betrachtet werden muss.
Das verantwortliche Unternehmen hat zwei Möglichkeiten zur Aktenvernichtung. Entweder fĂŒhrt es diese selbst durch mit dem entsprechenden Equipment oder es beauftragt damit einen externen Dienstleister.
Wenn die Aktenvernichtung von dem Unternehmen selbst durchgefĂŒhrt wird, so verwendet dieses dafĂŒr in der Regel einen sogenannten Aktenvernichter, umgangssprachlich auch Papier-Schredder oder ReiĂwolf genannt. Diese gibt es in unterschiedlichen Klassen je nachdem wie fein die Datenvernichtung sein soll.
Die StÀrke wird dabei in Millimetern angegeben und daraus lÀsst sich dann die jeweilige Datenschutzklasse ermitteln. Oder aber die Datenschutzklasse ist gleich auf dem Aktenvernichter angegeben.
Beauftragung von Dritten
Die zweite Möglichkeit wÀre wie oben erwÀhnt die Beauftragung eines externen Dienstleisters. Hierbei muss dem externen Dienstleister die Sicherheitsklasse, wie bereits oben erklÀrt, mitgeteilt werden. Dann liefert dieser der Firma das entsprechende Equipment, also den Datenvernichter.
Die Firma kann dann entscheiden, ob sie die preiswerte Aktenvernichtung selbst durchfĂŒhrt oder den Dienstleister damit beauftragt. Bei einer Beauftragung ĂŒbernimmt dieser den kompletten Vorgang und berechnet den Preis anhand der zu vernichtenden Menge. Manchmal werden zusĂ€tzlich noch Anfahrtskosten berechnet, wenn der Auftraggeber sich auĂerhalb des freien Radius vom Dienstleister befindet.
Wenn der Auftraggeber die Datenvernichtung selbst durchfĂŒhrt, so kann dieser den BehĂ€lter fĂŒr eine bestimmte Zeit mietfrei nutzen, vorausgesetzt er leert diesen innerhalb dieses Zeitraums mindestens einmal.
Nach der Aktenvernichtung wird das geschredderte Papier vermischt, in Ballen gepresst, an eine Papierfabrik geschickt und dort wieder recycelt.
GrundsĂ€tzlich kann jede Form von Papier geschreddert werden, CDs oder Festplatten sollten jedoch nicht mit in den BehĂ€lter geworfen werden. Vor dem Vorgang sollten auĂerdem jegliche Metallteile, wie z.B. BĂŒroklammern entfernt werden.
Der Auftrag sollte zuerst telefonisch abgewickelt werden, erst bei einer dauerhaften GeschÀftsbeziehung sollte ein Vertrag zur auftragsbezogenen Datenverarbeitung geschlossen werden.
Dann wĂ€re noch abschlieĂend das Thema Versicherung interessant. Der Dienstleister verfĂŒgt in der Regel ĂŒber die entsprechenden Versicherungen, z.B. Vermögenshaftpflicht.