Das Amtsgericht Gladbeck hat die Klage der ProPayment GmbH gegen ein Opfer von outlets.de als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass durch die Anmeldung auf der Homepage kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei. Das Gericht führt aus, dass die Gestaltung der Internetseite bewusst irreführend sei und inhaltlich nicht zwingend aussage, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt. Das Urteil ist rechtsgültig, es können keine weiteren Rechtsmittel eingesetzt werden
Hier das Urteil z.B. auf www.abzocknews.de lesen. Aktenzeichen: (12 C 267/11)
Damit hat outlets.de-Betreiber und ProPayment GmbH-Prokurist Michael Burat eine deutliche Schlappe erlitten, denn es wurde gegen ein Opfer auf Zahlung geklagt, nicht umgekehrt. Das Gericht machte deutlich, dass es evtl. anderslautenden Urteilen anderer Richter nicht folgen wolle und die Irreführung auf outlets.de eindeutig dem Ziel folge, Verträge mit Seitenbesuchern abzuschließen, die sich der Kostenpflicht nicht bewusst sein konnten.
Die unterlegene ProPayment GmbH wurde von der RDO Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten. Der obsiegende Angeklagte wurde von der Gladbecker Kanzlei „Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Büse und Partner“, www.loebbecke-goevert.de vertreten.
Einige Details: Das Gericht sieht es als unerheblich an, dass die IP des Benutzers ermittelt werden könnte. Offensichtlich hatte man ausgeführt, den Beweis durch eine Aussage eines Telekom-Vorstandsmitglieds anzutreten. Der Gladbecker Richter geht auch mit seinen Kollegen der anderen Amtsgerichte hart ins Gericht. „Ob die entsprechenden Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Internetangebot überhaupt anzusehen, mag dahin stehen….“ outlets.de wird deutlich als Abofalle bezeichnet.
Besonders pikant: Die RDO Rechtsanwaltsgesellschaft des Herrn Ralf D. Ostermann war wohl nur zu gern bereit, die Klage zurückzunehmen, nachdem das Gericht die Rechtsmeinung sehr deutlich vorgetragen hatte. Zur Verfahrenseinstellung wäre aber auch das Einverständnis des Beklagten notwendig gewesen – und dieses ehemalige Abofallenopfer war damit nicht einverstanden. Daher wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern die Klage höchstoffiziell abgewiesen.
Das Urteil zeigt deutlich auf, warum Abofallen davor zurückscheuen, widersprechende Opfer vor Gericht zu ziehen. Das kostet Geld, ist evtl. sehr schädlich für die Zahlungsmoral der verbleibenden Opfer und im Ausgang mehr als ungewiss.