Ärger für VW – Sammelklage in Australien kann Auswirkungen in Deutschland haben

Auch in Australien sieht sich der VW-Konzern mit einer Sammelklage wegen der Abgasmanipulationen konfrontiert. Seit März läuft der Prozess in Australien, berichtete „Spiegel Online“ am 5. Mai 2018. Dabei wird VW sowie den Konzerntöchtern Audi und Skoda auch vorgeworfen, bei rund 100.000 Fahrzeugen die Abgaswerte so manipuliert zu haben, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand regulär arbeitet.

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Die Vorwürfe sind bekannt. Weltweit sind etwa 11 Millionen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern von den Abgasmanipulationen betroffen. Während VW die Autokäufer in den USA entschädigt und den Betrug eingeräumt hat, schauen die deutschen Kunden in die Röhre, wenn sie ihre Rechte nichts selbst aktiv geltend machen. Volkswagen begründete dies stets mit unterschiedlichen Rechtslagen. Die Sammelklage in Australien könnte aber auch für die deutschen VW-Käufer wichtig werden.

Die Klage in Australien argumentiert, dass VW zugegeben habe, dass die betroffenen Fahrzeuge die Zulassungstests ohne die Schummel-Software nicht bestanden hätten. VW bestreitet, gegen australische Gesetze verstoßen zu haben und sieht keine Grundlage für die Sammelklage. Das ist wiederum nicht erstaunlich, weil sich Australien und Europa an den gleichen Emissionsstandards orientieren. Ein Eingeständnis hätte daher Wirkung weit über Australien hinaus, weil sich VW dann nicht auf unterschiedliche Rechtslagen berufen könnte.

Ob es in Sydney zu einem Urteil kommt, ist offen. Wie „Spiegel Online“ weiter berichtete, gebe es bei VW Überlegungen, einen Vergleich anzubieten, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. „Das würde der Vorgehensweise von Volkswagen in Deutschland entsprechen. Hier versucht der Konzern in der Regel, Urteile durch Oberlandesgerichte zu verhindern und bietet den klagenden Autokäufern oftmals – allerdings erst in der II. Instanz – einen Vergleich an“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm.

In Deutschland müssen die geschädigten Autokäufer ihre Ansprüche weiterhin individuell einklagen. Die Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen, stehen allerdings gut, da immer mehr Gerichte die Abgasmanipulationen als einen Mangel, der sich nicht ohne weiteres beheben lässt, auch nicht durch ein update, einstufen. „Daher können Autokäufer ihre Ansprüche auch noch geltend machen, wenn das Software-Update bereits installiert wurde. Allerdings sollten sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Ansprüche gegen VW und den Tochterfirmen verjähren Ende 2018“, so Rechtsanwalt Göbel.

Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/

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