Advocard-Rechtsschutz will nur Eintragung ins Klageregister finanzieren

Achtung: Dieser Artikel spiegelt die Nachrichtenlage (Thema Rechtsschutz ) zum Ende des Jahres 2018 wider. Das war abzusehen: Die ersten Rechtsschutzversicherungen verweigern die Übernahme der Kosten im Dieselskandal, wenn Versicherten mit der Sammelklage günstigere Wege zur Prozessführung zur Verfügung stehen als eine teure Individualklage. Das wird spannend und erste Deckungsschutzklagen stehen z.B. der Advocard-Versicherung ins Haus. verbraucherschutz.tv liegt ein Schreiben vor, in dem die Versicherung die Übernahme der Kosten einer Klage gegen die Volkswagen AG mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten der billigeren Sammelklage ablehnt. Witziges Detail dabei: Das von der Verbraucherzentrale angestrengte Musterfeststellungsverfahren ist im Grundsatz für VW-Eigentümer initiiert worden, die eben über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Der Gesetzgeber hat Unversicherten hier ein Hintertörchen geöffnet, durch das Versicherungsunternehmen ihre Kunden nun schieben wollen – um Geld zu sparen! Und das auch übermotiviert zügig: Bislang wurde über die Annahme der Klage nämlich noch nicht entschieden.

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Sowohl der Bundesverband der Verbraucherzentralen als auch die ausführenden Rechtsanwälte betonen im Rahmen ihrer Veröffentlichungen, dass Betroffene mit Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall selbst klagen sollten. Da wird nun ein Bumerang draus! Für Udo Schmallenberg, Moderator der IG Dieselskandal, ist die Sammelklage eben nicht der kostengünstigere Weg zum Recht, sondern insbesondere der, der für den Verbraucher eher schlechtere Bedingungen und Erfolgaussichten aufweist, als die Individualklage – und auch viel länger dauert: „Die Sammelklage ist für mich ein Hilfswerkzeug, damit mittellose oder unversicherte Betroffene trotzdem zu ihrem Recht kommen und nicht um die Kosten von Rechtsschutzversicherungen zu senken. Betroffene, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, taten dies im Bewusstsein, bestmöglich abgesichert zu sein und nicht mit dem Zweitbesten zufrieden sein zu müssen!“

Unter Umständen erwächst aus der Advocard-Verweigerung, eine Individualklage zu finanzieren auch ein Schadensersatzanspruch, falls das Musterverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis kommt, während Individualklagen im gleichen Zeitraum zu höheren Schadensersatzleistungen führen. Grundsätzlich haben Versicherte einen Anspruch darauf, ein Verfahren finanziert zu bekommen, wenn die Rahmenbedingungen versichert sind und wenn ein Verfahren gewonnen werden kann. Beides trifft zu bei der Finanzierung der EA189-Fälle. Es gibt zwar auch die Sammelklage, aber ob diese das gleiche Ergebnis bringt, wie eine individuell geführte Klage, kann heute kein Rechtsschutzversicherter absehen.

Erschwerend oder verkomplizierend kommt hinzu, dass die EA189-Fälle zum Jahresende zu verfristen drohten. Rechtsschutzversicherer wie Advocard müssen sich fragen lassen was geschieht, wenn eine Deckungsschutzklage nach dem 31. Dezember 2018 zugunsten des Versicherten entschieden wird, die Teilnahme am Sammelverfahren aber nicht mehr ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann und der Weg zur eigenen Klage verbaut ist. Versicherungsrechtlich gibt es da viel zu viele offene Fragen, um einer Individualklage rigoros die Deckung zu verweigern.

Sie haben Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, der Advocard im Besonderen? Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal helfen gern.

Das normale Prozedere nach einer Ablehnung der Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung / Advocard ist ein energisches Nachhaken durch einen Anwalt und wenn das nicht hilft eine Deckungsschutzklage. Bitte sprechen Sie uns an bei Problemen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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