Acta ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof soll jetzt überprüfen, ob das umstrittene Abkommen Acta die Grundrechte in einzelnen Mitgliedsstaaten der EU verletzt. Dafür setzt sich die EU-Kommission ein.Die Richter in Luxemburg sollen überprüfen, ob Acta in irgendeiner Form gegen die Grundrechte oder Grundfreiheiten verstößt. Allerdings ist das Abkommen, das geistiges Eigentum schützen soll, von der EU schon unterzeichnet worden. Es muss nur noch ratifiziert werden.

Die EU-Kommission hatte das internationale Urheberrechtsabkommen mit Staaten wie den USA und Japan ausgehandelt. Allerdings mehrt sich in immer mehr Ländern die Kritik an dem Vertrag. Deutschland setzte darauf hin die Ratifizierung des Abkommens aus. Kritiker von Acta befürchten, dass es die Freiheit im Internet empfindlich beschneiden könnte.

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