Abzocker wehrt sich vergeblich

Anmerkung: Wer über dern Link von nicht-abzocken.eu gelandet ist, der ist falsch. Links auf nicht abzocken.eu würde ich aktuell eher weniger trauen…

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Das Hamburger Landgericht hat die Klage eines Verurteilten Internetbetrügers abgewiesen, der sich gegen die Veröffentlichung eines Nacktbildes und die Bezeichnung „Abzocker“ auf einer Anti-Abzock-Seite zur Wehr setzen wollte. Die Klage wurde abgewiesen, da ein sogenannter Who-Is-Auszug nicht ausreicht, um im Internet die verantwortlichkeit eines Homepagebetreibers und Domainbesitzers nachzuweisen. Mit Who-Is-Abfragen kann man z.B. bei www.nic.com nachfragen, wer für eine Homepage verantwortlich ist.

2 comments
  1. Ich hab das Bild als es noch online war gesehen.
    Nackfoto ist sehr dramatisiert.
    Es handelte sich um ein Foto, welches die männliche Person unter der Dusche zeigte. Zu sahen war das Gesicht und Teile des Oberkörper, also wirklich völlig harmlos und nichts, was die Person blosstellt oder mehr entwürdigen würde, als ein Foto im angezogenden Zustand.

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