Es ist eine Vermutung, aber wenn man oft mit Betroffenen von Abo-Fallen zu tun hat, dann fällt auf, dass Betreiber wie opendownload.de oder 99 downloads.de oft über eine ladungssichere Postadresse verfügen, obwohl beim vermeintlichen Vertragsabschluss nur eine e-Mail-Adresse angegeben wurde. Woher kommt diese Adresse? Im Folgenden ein Erklärungsversuch von verbraucherschutz.tv.
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Beim angeblichen Vertragsabschluss mit einem Dienst der Nutzlosbranche hat das Opfer eine e-Mail-Adresse hinterlassen und eine IP. Die IP führt zum ungefähren Wohnort, die e-Mail-Adresse gibt oft Hinweise z.B. auf den Vornamen, das Geburtsjahr oder sogar den Nachnamen. Aber selbst oft benutzte Usernamen oder Nicknames können sehr oft durch Googlen mit einer echten Adresse in Verbindung gebracht werden. Für Abzocker ist es halt einen Versuch wert und es ist erschreckend, wie oft man durch die Kenntnis der e-Mail-Adresse die richtige Adresse recherchieren kann.
Wir raten daher: Bei Registrierungen im Netz grundsätzlich nur nichts aussagende Wortkombinationen in der e-Mail-Adresse verwenden, z.B. wirbelwind99( at ) irgendwas.de.
Eine zweite Möglichkeit: Abzocker arbeiten in Netzwerken zusammen, gleichen ihre Datenbanken ab und so fügt sich oft ein Puzzleteil zum anderen. Komplette Datensätz werden auch weiter verkauft. Daher: Benutzernamen und e-Mail-Adresse regelmäßig wechseln.
Was tun? Die ladungsfähige Adresse eines Menschen hat im Internet so lange nichts verloren, wie es nicht Gründe für eine Veröffentlichung gibt. Aber z.B. den Schriftführer eines Vereins mit volelr Adresse zu nennen ist schon überflüssig. Man darf nicht vergessen: Adressen sind heute bares Geld wert. Beispiel: Die MADISON-Masche.
Vor einigen Wochen haben Unbekannte mit Hilfe anonymisierter Kundenaccounts und e-Mail-Adressen online Bewerbungsanzeigen geschaltet. Wer sich online bewirbt, übergibt Adresse, e-Mail und IP. Mehr braucht ein Abzocker auch nicht, um Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Man analysiert anhand des Lebenslaufes die Erfolgschance und schreibt dann eine Mail: „Sie haben sich am 27. Mai 2009 mit der IP und der e-Mail-Adresse xyz bei diesem Abzock-Abo angemeldet – die Widerrufsfrist ist vorbei, bitte überweisen Sie 150 Euro, wenn nicht, dann pfänden wir ihr Konto.“ Denkbar ist auch, dass der Straßenname bewusst falsch angegeben wird, um mit einem Betrugsvorwurf noch mehr Schärfe in die Forderung einbringen zu können.
Irgendwer wird schon bezahlen… und genau so läuft das heute! Vor Gericht wird es dem Opfer sogar schwer fallen, seine Unschuld zu beweisen, denn der Abofallenbetreiber hat alles was er braucht in der Hand und das Opfer muss beweisen, dass es den Dienst nicht abonniert hat.
Also: Aufpassen im Internet, den Rücken frei halten und nie zu viel bekannt geben.