Das Handelsblatt berichtet aktuell über einen wirklich „unglaublichen Berufsstand“ – Der im Blatt vom 25. Februar 2013 zitierte Rechtsanwalt ist „Berufskläger“ und hat im Auftrag einer Münchner Kanzlei jahrelang mehr oder weniger sinnvoll Beschlüsse von Aktionärsversammlungen mit dem Ziel angefochten, dass die Beschlüsse nicht ins Handelsregister eingetragen werden konnten. Die Firmen waren gezwungen, mit den Mandanten des Berufsklägers und seiner Münchner Auftraggeber teure Vergleiche zu schließen, um Zeit zu gewinnen und Handlungsfähigkeit zu wahren. In einem Fall wurden alle Beschlüsse einer Aktionärsversammlung angefochten, weil der Handtrockner auf der Toilette zu laut war, um von hier aus die Diskussion im Tagungsraum mitzuverfolgen. Gab es keine Anfechtungsgründe, wurden welche konstruiert.
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Der Berufskläger selbst hat in Fällen wie diesen meist nur eine einzige Aktie, die ihm das Recht gibt, Beschlüsse anzufechten. Das Handelsblatt nennt den Berufskläger einen Strohmann der Anwälte – einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei aus München. Dem Handelsblatt liegen Unterlagen vor die angeblich beweisen, dass sich Berufskläger und Auftraggeber die Anwaltshonorare teilten. Lohnend werden diese Geschäfte durch die teils unglaublich hohen Streitwerte. Das Versicherungsunternehmen Gerling soll an Berufskläger und deren Auftraggeber 14,5 Millionen Euro Anwaltskosten gezahlt haben und 25,7 Millionen Abfindung an deren Mandanten für deren Bereitschaft, einem Vergleich zuzustimmen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Hier wurde Anlegerkapital verbrannt und es wird Zeit, dass diesem üblen Treiben ein Riegel vorgeschoben wird!“
Im Dezember wurde vor dem Münchner Landgericht gegen die Beteiligten verhandelt, ein Urteil soll im März gesprochen werden. Ein ehemaliger Mandant hatte geklagt und so den Stein offiziell ins Rollen gebracht.