Schon komisch: Obwohl es eindeutige Urteile gegen das Vorgehen von Abofallenbetreibern gibt, stören sich Betreiber z.B. von 99downloads.de nicht großartig an der aktuellen Rechtslage und setzen mit dubiosen Drohschreiben weiterhin Zahlungsunwillige unter Druck.
Die Logik dahinter ist einfach: Natürlich beruhigen diese Urteile den ein oder anderen, der sich im Internet schlau macht. Der große Anteil der derart eingeschüchterten „Kunden“ wird aber trotzdem zahlen – oft auch weil ihnen der Zusammenhang zwischen dem jeweiligen Urteil und der aktuellen Drohung nicht klar ist. Viele denken: „Komisch, die dürfen das ja doch….“
Dazu: Gerichtsurteile sind keine Gesetze und wenn opendownload.de einen Prozess verliert und z.B. nicht mehr das ganz eigene Widerspruchsrecht verwenden darf, so gilt dies nicht automatisch für alle anderen Abofallen auch. Allerdings: Wenn dem einen auf die Finger gehauen wird, dann muss der andere auch vorsichtig sein. Das heißt: Würde 99downloads.de jemanden verklagen, der sich auf das aktuelle Urteil des LG Mannheims zur Widerrufsfrist berufen könnte, dan steht zu erwarten, dass die behandelnden Richter dieser Klage ebenso behandeln würden wie ihre Kollegen in Mannheim.
Taktik dieser Abofallen: Wegducken, damit mich keiner sieht und solange weiter drohen bis es mir direkt jemand verbietet oder bis kein Geld mehr fließt.
Verbraucher beruhigende Urteile gibt es zu den Abzocker-Themen „Drohungen an Minderjährige“, „Widerrufspflicht“, „Auskunftspflicht von Providern bei Falschangabe von Adressen“, „Schufa-Auskunft“ und nahezu allen weiteren „Argumenten“, die in den Drohmails von 99downloads.de & Co. immer wieder auftauchen. Gesetzeswidrig ist dies ganz streng genommen nicht, denn es es gibt kein Gesetz, dass dies bei Strafe verbietet.
Diese Drohungen sind aber natürlich nicht aufrecht zu erhalten, daher ist auch ein offizieller Mahnbescheid von 99downloads.de nicht zu erwarten. Die ersten Mahnungen verschickte die Belleros Ltd. aus Hamburg bereits im Januar 2009 – echte Mahnbescheide wurden daraus nie.