Abofalle – Trickformulare der Marber GmbH – so wehrt man sich

Ärger mit der Marber GmbH Ärger mit der Marber GmbH

Manche Dinge sterben einfach niemals aus: Die Marber GmbH aus Recklinghausen ist offensichtllich noch immer erfolgreich mit ihrer Masche. Grad heute kommt wieder ein Mail eines völlig überforderten Firmengründers rein, der das Trickformular unbedacht und ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, unterschrieben hat und nun über 1000 Euro zahlen soll für einen völlig wertlosen Firmeneintrag in einem Branchenbuch, das niemand nutzt.

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Wir finden Informationen bei Rechtsanwalt Loschelder aus München, Fachanwwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz – eine sinnvolle Kombination in diesen schweren Zeiten.

„Die Marber GmbH aus Recklinghausen und der Geschäftsführer Marc Bernemann versenden bereits seit vielen Jahren Trickformulare für eine Eintragung in deren Internetverzeichnis Gewerbedatenbank.org. Was zunächst aussieht wie ein Korrekturabzug, der lediglich ergänzt und unterschrieben werden muss, entpuppt sich ziemlich schnell als kostenpflichtige Abofalle.“

So ist es auch unserem aktuellen Opfer ergangen: Alles beginnt mit einem Trickformular, welches die Marber GmbH ihren angeblichen Kunden zusendet. Hier beginnt schon die Masche: Die Angeschriebenen hatten vorher noch niemals mit dem Unternehmen zu tun, weder mit dem Unternehmen selbst, noch mit dem Branchenbucheintrag. Man solle doch bitte die Daten kontrollieren und das Schreiben zurückschicken.

Mit Abstand betrachtet ist jedem klar: Damit schließt man den Vertrag, den es vorher nicht gab.

Wer reagiert, der bekommt eine Rechnung über 850 € netto pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer. Die Vertragslaufzeit ist zwei Jahre, sodass nach 12 Monaten eine weitere Rechnung kommt. Wer dann immer noch nicht kündigt ist mit drei Jahren und fast 3000 Euro dabei.

Was kann man tun? Wir zitieren nochmals Rechtsanwalt Loschelder, der auch schon vor Gericht Ansprüche der Marber GmbH abwehren konnte: „Sofern Sie das Trickformular unterschrieben und zurückgesandt haben, da sie beispielsweise nicht gesehen haben, dass dort eine versteckte Zahlungsklausel vorhanden ist, können Sie sich gegen die Forderungen der Marber GmbH zur Wehr setzen. Insbesondere solche Trickformulare, wie sie hier verwendet werden, bieten zahlreiche Anhaltspunkte, um dagegen vorzugehen. Das weiß auch die Marber GmbH, weswegen sie ihre Formulare ständig ändert. Die uns aktuell vorliegenden Formulare sind jedenfalls angreifbar.“ Allerdings: Einfach nichts tun ist die schlechteste Lösung.

Loschelder: „Es empfiehlt sich, möglichst früh gegen die versandten Rechnungen vorzugehen, da die Marber GmbH dafür bekannt ist, auch den Klageweg zu beschreiten. Zwar kann man sich zu diesem Zeitpunkt immer noch wehren, jedoch ist eine frühzeitige Gegenwehr stets ratsam.“

Als Anwalt gegen Branchenbuchabzocke und Abofallen hat Rechtsanwalt Loschelder in den vergangenen Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie die Marber GmbH vertreten und konnten sehr häufig erreichen, dass keine Zahlungen wegen eines unterschriebenen Trickformulars geleistet werden müssen. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, prüft man hier gerne die Möglichkeit einer Rückerstattung durch die Marber GmbH.

Hier mehr über die Möglichkkeiten zur Abwehr der Forderung erfahren

2 comments
  1. Bei einer Neugrundung für eine Firma habe ich Brief von “Marber” bekommen.
    Ohne das Kleingedruckte zu lesen habe ich unterschrieben und zurück gesendet. Ich habe danach eine Rechnung von 1166,20 Euro bekommen. Können Sie mich unterstützen oder am mindestens ein Rat geben was möglich wäre?
    Danke im voraus.

    1. Also: Ich kann nur sagen was ich tun wäre, wenn ich betroffen wäre. Ich würde das nicht zahlen, aber ich würde innerhalb der gesetzten Fristen in geeigneter Form antorten – dann würde ich jeglichen Kontakt einstellen bis es zu einer Klage kommt. Damit muss man bei Marber leider rechnen. Ob ich damit rechne, so ein Verfahren zu verlieren? Nein eigentlich nicht. Aber das ist jetzt echt nur das, was ICH machen würde. Ich bin kkein Anwalt, daher darf ich juristisch nicht beraten.
      LG usch

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