Abmahnanwälte können in naher Zukunft nur noch Gesamtkosten von maximal 150 Euro für einen illegalen Download eintreiben. Mit dieser Obergrenze brachte der Bundesrat jetzt auch mit den Stimmen der SPD ein Gesetz auf den Weg, das den Abmahnwahnsinn der Waldorf-Frommers, Raschs und Co. bald zum unergiebigen Groschengrab werden lässt.
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Während aktuell für einen illegalen Musik-Download Summen von 700 bis 1500 Euro durch das anwaltliche Mahnwesen gefordert werden dürfen, kann die neue Obergrenze nun dafür sorgen, dass dieses lukrative Einnahmequelle für Anwälte zum Erliegen kommt. Es steht noch die endgültige Verabschiedung durch den Bundestag aus. Der SPD geht der Gesetzentwurf zwar nicht weit genug, sie wollte aber durch ein Nein im Bundesrat nicht riskieren, dass sich auf absehbare zeit nichts an der aktuellen Situation ändern