Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner mit Bürostandorten in Köln und Frankfurt am Main versendet Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen aus. Die Kanzlei Kornmeier & Partner wirft Abgemahnten dabei nicht den bloßen Download von urheberrechtlich geschützten Dateien vor, sondern, dass der Abgemahnte urheberrechtlich geschützte Werke illegal über eine Tauschbörse (P2P-Netzwerk) weltweit anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die Kanzlei Kornmeier & Partner geht zunächst davon aus, dass der Anschlussinhaber selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich wäre. Häufig sind Abgemahnte abder der Meinung, dass sie sich den Vorwurf tatsächlich nicht erklären können. In diesem Zusammenhang führt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus, dass sich der Abgemahnte als Anschlussinhaber auch das Verhalten Dritter (z.B. Familienangehörige, Nachbarn) zurechnen lassen muss, sofern diese die Möglichkeit hatten, über den Anschluss des Abgemahnten die vorgeworfene Verletzung zu begehen.
Die Experten von www.abmahnhilfe24.de empfehlen: „Wenn auch Sie ein solches Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben und nicht wissen, wie Sie sich nun verhalten sollen, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Wir beschäftigen uns als Anwaltskanzlei schon seit mehreren Jahren vornehmlich mit dem Gebiet des IT- und Internet-Rechts und bieten Ihnen für derartige Abmahnfälle eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung. Zahlreiche Mandanten konnten wir bereits erfolgreich gegen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner verteidigen.“
Folgende Mandanten werden von Kornmeier und Partner vertreten:
U.A. geht es um die Computerspiele „Alter Ego“, „Schlag den Raab“ und „Sniper Ghost Warrior“
Hier mehr über Abmahnungen von Kornmeier und Partner erfahren.