Das Thema kino.to hat „Filesharing“ und die damit verbundenen Gefahren und Risiken in den Fokus des öffentlichen Interesses gerĂŒckt. Doch wĂ€hrend bei kino.to die Gefahr einer Abmahnung fĂŒr User eher gering ist, können Urheberschutzverletzungen durch illegale Downloads teuer werden. sind. RechtsanwĂ€lte wie die Kanzlei Rasch ĂŒbernehmen diese Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie, um sich gegen Urheberschutzverletzungen aus Filesharing zu schĂŒtzen.
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verbraucherschutz.tv empfiehlt, sich je nach Höhe der Abmahnungssumme unbedingt mit einem kompetenten Rechtsanwalt in Verbindung zu treten, und dabei aber darauf zu achten, dass auch das Einschalten eines Rechtsanwaltes Geld kostet. Hier sollten klare Absprachen fĂŒr klare VerhĂ€ltnisse sorgen.
Björn Wrase
Rechtsanwalt
Mittelweg 162
20148 Hamburg
fon: 040 â 357 30 633
fax: 040 â 357 30 634
www.kanzlei-wrase.de
mail@kanzlei-wrase.de
Genauer gesagt stellt der DOWNload gar keine Urheberrechtsverletzung dar…
Hier, fĂŒr alle, die gar nicht wissen worum es bei den Abmahnungen geht:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html