Abmahnungen der Wettbewerbszentrale

Teilen Sie dies über:

Die Wettbewerbszentrale versendet Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts an Unternehmen, sofern diese gegen Regelungen des UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) verstoßen. In einer aktuellen Abmahnung, die der Kanzlei Wrase zur Bearbeitung eingereicht wurde, geht es um die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail. Es wird konkret ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG geltend gemacht. Der Vorwurf besteht darin, dass Werbung per E-Mail unaufgefordert an bestimmte Peronen gesendet wurden, ohne das diese zuvor ihr Einverständnis in den erhalt von Werbemail erteilt haben.Aufgrund des behaupteten Wettbewerbsverstoßes wird zum einen die Unterlassung dieses Verstoßes gefordert. Zum anderen werden Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.

Die weitere Vorgehensweise:

1. Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen!
2. Unterzeichnen Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung!
3. Reichen Sie uns die Abmahnung zur Überprüfung ein!

Hier den kompletten Artikel lesen

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.