Abmahnung wegen GoogleMaps

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Google bietet Webmastern und kreativen Homepagebetreibern so manches nützliche Tool an. Am beliebtesten ist wohl GoogleMaps – aber gleichsam auch am gefährlichsten. GoogleMaps ist ein Standortfindungs- und Routenplanertool, das sehr einfach online den Weg zum Hotel, zum Shop oder zur Ferienwohnung weist. Aber: Insbesondere bei der Routenplanung saugt GoogleMaps auch einiges an Informationen von Seitenbesuchern ab. Es kann sogar sein, dass Google Standorte bestimmt und Handynutzern dann vor Ort die besten Restaurants empfiehlt. Notfalls auch ungefragt.

Die Perspnalisierung von echten Personen zur Kaufkraftbindung an Werbetreibende dürfte letztendlich unter vielen Zwiebelschalen das Ziel der Entwickler von GoogleMaps sein.

Die Gefahren für Webmaster und Homepagebetreiber liegen ganz einfach darun begründet, dass die Benutzung von GoogleMaps unbedingt abgefragt werden und in den Datenschutzbestimmungen ausführlich erklärt und definiert werden muss. Geschieht das nicht, haben einzelne Besucher die Möglichkeit, ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung einzuklagen, auf Unterlassung zu klagen und Schaden- ,zw. Schmerzensgeld zu fordern. Ist die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich motiviert, dann bestehen zur Abwehr nur recht wenige Chancen.

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