Abmahnung wegen Google Analytics

Abmahnung wegen Analytics Abmahnung wegen Analytics

Nach den aktuellen Abmahnungswellen wegen der Verwendung von Google Fonts ist absehbar, dass sich nächste Versuche, ans Geld von Millionen von Webseiten-Betreibern zu kommen, um das Thema „Analytics“ und weitere Google-Dienstleistungen wie „Google Maps“, „Google Recaptcha“ oder „Google Maps“ drehen wird.  Google Analytics greift enorm viele Daten ab und kann sogar die Bewegungen von Homepagegästen nachvollziehen. Das macht Analytics zum Vorarbeiter unter den Nahrungsbeschaffern für die Datenkrake Google. In Gefahr sind unterschiedliche Arten von Webseitenbetreibern, bzw. Homepages.

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  • Homepages, die Analytics nutzen, ohne dass der juristisch Verantwortliche überhaupt davon weiß
  • Homepages, die Analytics nutzen, ihre Seitenbesucher aber nicht darüber aufklären, dass Daten weitergegeben werden
  • Homepages, die Analytics nutzen und sich dabei auf eine vermeintlich wirksame Einstellung eines Disclaimers verlassen
  • Homepages, deren Betreiber glauben, es reiche, dass in den Datenschutzbestimmungen auf Analytics hingewiesen wird

Ist Google Analytics sicher?

Nein, natürlich nicht.
Alles was Google kann und weiß, beruht auf den Erkenntnissen, die aus der Googlesuche heraus dokumentiert werden können. Ohne Analytics und ein paar weitere sehr geschickt in Szene gesetzte Werkzeuge würde Google gar nicht wissen, wo sich die Sucher bewegen, in welcher Intensität sie Dinge suchen, was sie dafür bezahlen würden uvm. Es macht daher schon Sinn, einen Homepagegast zu fragen: „Willst du das überhaupt?“ Vor allem, weil IP-Nummern und damit Hinweise auf die Identität des Besuchers an Google gesendet werden. Wer sich Gedanken macht, warum Google ihm so viele Staubsauger anbietet, der muss wissen, dass er wahrscheinlich als „staubsaugersuchend“ identifiziert worden ist. Hier hilft Google Analytics entscheidend, die notwendigen Daten zu internen Algorithmen zusammenzufügen, die dann später zu manch gespenstischem Ergebnis führen. Was Google genau macht? – niemand weiß es genau. Googles Macht besteht darin, dass das Unternehmen nicht nur weiß, was die Leute suchen, sondern auch, wo sie es finden.

Kann man Google Analytics sicher machen?

Ja, kann man!
und zwar mit einem Disclaimer, der vor Öffnung der Seite dafür konkret die Genehmigung einholt. Ein großer Teil der sich aktuell im Einsatz befindlichen Disclaimer regelt das Thema auf einer Sicherheitsstufe, die lang bevor der Verschärfung der DSGVO in heutiger Form galt. Ich würde für keine Webseite die Hand ins Feuer legen, bevor ich mir das nicht ganz intensiv angesehen habe. Eine Onpage-Prüfung durch den aktuellen Nutzer ist so gut wie unmöglich.

Kann man abgemahnt werden wegen Google Analytics?

Ja, natürlich!
– vor allem, weil eigens dafür programmierte Crawler nicht sichere Seiten ganz einfach herausfiltern können und damit die Basis für eine technische Abwicklung von Massenabmahnungen schaffen. Urteile, die eine Abmahnung juristisch untermauern könnten, gibt es genug.

Sind solche Abmahnungen rechtens?

Ja – eigentlich schon!
– vor allem, weil ja wirklich ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen nur, weil das Vorgehen von Massenabmahnern in aller Regel rechtsmissbräuchlich ist und nachzuweisen ist, dass der mahnenden Person in Wirklichkeit überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Wie kann ich Analytics sicher einbinden?

Unsere Meinung?
Raus damit: Den Dienst braucht kein Mensch und ohne sind Besucher und Webseiten-Betreiber besser dran. Wer aufgrund seiner Marketingstrategie darauf angewiesen ist, möglichst viel über seine Seitenbesucher zu erfahren, der sollte seine Seite durch einen Disclaimer absichern, der wirklich zuverlässig und auch mit entsprechender juristischer Gewährleistung die Seite schützt.

Die Agentur schmallenberg.txt hat im Rahmen der aktuellen Massenabmahnungen rund 250 Webseiten von Google Fonts befreit zum Festpreis von 75 Euro. Zum gleichen Preis bieten wir auch eine Prüfung und Absicherung von Analytics-Verwendung an. Zum Preis kommen in Einzelfällen noch Lizenzgebühren für den Disclaimer von regelmäßig um die 50 Euro/Jahr hinzu.

Für eine rechtliche Einschätzung ihrer individuellen Analytics-Situation empfehlen wir die IT- und Datenschutzrecht-Experten von LoschelderLeisenberg aus München.

 

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