Es wird Zeit, mal etwas zum Thema Begriffsklärung zum Thema Abmahnung beizutragen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Handeln künftig zu unterlassen. Dabei ist eine Abmahnung aber von einem Unterlassungsanspruch abhängig und nur wenn dieser Anspruch gerechtfertigt ist, kann eine wirksame Abmahnung formuliert werden. Idealerweise gibt es ein Vertragsverhältnis und Abmahnungen sind die Reaktion auf Verstöße dagegen. So lässt sich am besten eine Abmahnung im Arbeitsrecht definieren. Bei Verstößen im Internet ist das alles ungleich komplizierter.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Im Internet haben Abmahnungen allerdings eine ganz neue Bedeutung erhalten und sind heute in aller Regel Folge von Urheberschutzverletzungen, Unterlassungsforderungen oder wettbewerbswidrigem Verhalten. Im Bereich der Urheberschutzverletzungen wird z.B. abgemahnt, wenn fremdes geistiges Eigentum verwendet wird. Dazu gehört das illegale Downloaden von Filmen oder Musiktiteln (Filesharing), das Verwenden fremder Bilder in Shops, Videos und auf Internetseiten sowie die Verwendung nicht selbst erstellter Texte in Berichten oder Produktbeschreibungen.
Die geistigen Eigentümer dieser Inhalte haben ein Recht darauf, vor Verwendung gefragt zu werden. Gibt es dieses Einverständnis nicht, dann kann eine Abmahnung diesen Anspruch durchsetzen. Da mit einer rechtswirksamen Abmahnung Kosten verbunden sind muss der abgemahnte Urheberschutzverletzter mit einer Rechnungsstellung rechnen. Normalerweise orientieren sich die festgesetzten Anwaltsgebühren am Streitwert. Durch die Annahme der Abmahnung und der Fertigung einer Unterlassungserklärung erklärt sich der schuldige Urheberrechtsverletzer bereit, die Rechteverletzung nicht fortzusetzen.
Weigert er sich oder unterlässt er es innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben, dann reagiert der Rechteinhaber oft mit einer so genannten Einstweiligen Verfügung, die den Unterlassungsanspruch noch einmal definiert und Strafen für die Zuwiderhandlung festlegt. Solch eine einstweilige Verfügung ist ein amtliches Dokument, das von einen Richter bearbeitet wird. Die Kosten dafür (Gebühren und Anwaltskosten) gehen zu Lasten des Empfängers. Setzt er die Urheberverletzung fort ist er verpflichtet, die errechneten Strafen zu zahlen.
Was tun nach einer Abmahnung?
1. Prüfen Sie umgehend den Grund der Abmahnung und stellen Sie die Urheberrechtverletzung schnellstmöglich ab
2. Prüfen Sie den Unterlassungsanspruch und entscheiden Sie, ob sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies sollten Sie davon abhängig machen, wie hoch die geforderten Bearbeitungsgebühren sind und wie gut Ihre Chancen stehen, sich dagegen zu wehren. Für diese Entscheidung braucht es umfangreiche Internetrecherche oder einen Besuch bei einem spezialisierten Anwalt.
Reagieren Sie nicht oder außerhalb der Pflicht riskieren Sie eine einstweilige Verfügung und ein Explodieren der Kosten. Ein Reagieren empfiehlt sich also auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass sie sich nicht vorzuwerfen haben. Insbesondere einer Einstweiligen Verfügung sollte man Folge leisten.