Abmahnung an Polizei wegen kino.to-Impressum

Teilen Sie dies über:

Schon am Tag der Veröffentlichung hatte verbraucherschutz.tv darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Übernahme der Plattform kino.to auch die gesetzlich verankerten Impressumspflichten übernommen haben. Nach Abschaltung der Seite hatte die Polizei eine Info veröffentlich über den aktuellen Stand der Ermittlungen und darüber, dass weitere Ermittlungen gegen ALLE Beteiligten folgen. Die Verantwortung für diesen Eintrag konnte niemand nachvollziehen, da es kein rechtsgültiges Impressum gibt.

Die Kriminalpolizei Sachsen wurden nun von Kölner Anwaltskanzlei abgemahnt wegen des fehlenden Impressums.

Die Abmahnungserklärung ist wie in solchen Fällen üblich mit einer Unterlassungserklärung sowie einer Geldbuße von 411,30 Euro verbunden.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.