Abmahnung an Polizei wegen kino.to-Impressum

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Schon am Tag der Veröffentlichung hatte verbraucherschutz.tv darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Übernahme der Plattform kino.to auch die gesetzlich verankerten Impressumspflichten übernommen haben. Nach Abschaltung der Seite hatte die Polizei eine Info veröffentlich über den aktuellen Stand der Ermittlungen und darüber, dass weitere Ermittlungen gegen ALLE Beteiligten folgen. Die Verantwortung für diesen Eintrag konnte niemand nachvollziehen, da es kein rechtsgültiges Impressum gibt.

Die Kriminalpolizei Sachsen wurden nun von Kölner Anwaltskanzlei abgemahnt wegen des fehlenden Impressums.

Die Abmahnungserklärung ist wie in solchen Fällen üblich mit einer Unterlassungserklärung sowie einer Geldbuße von 411,30 Euro verbunden.

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