Abmahn-Anwältin Katja Günther verliert Klage gegen die Sparkasse

Am 12. Mai fand vor dem Landgericht München I die mündliche Verhandlung über die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther gegen die Stadt-Sparkasse statt. Die Sparkasse hatte der einschlägig bekannten Abmahnanwältin das Konto gekündigt – dem hatte sie offiziell und erfolgreich widersprochen. Zudem hatte sie gegen die Schließung des Kontos geklagt. Die Bank wurde und wird ununterbrochen mit Beschwerden „zugedeckt“. Das Beispiel zeigt einmal mehr, dass die Bankverbindung die Schwachstelle von unseriös arbeitenden Abofallen und deren Geldeintreibern ist.

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Das Gericht hat letztlich entschieden, die Klage abzuweisen und die einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Dadurch steht Katja Günther ohne Bankverbindung da – schon ein Problem, da die als Inkasso-Anwältin für mehrere Abo-Fallen tätige Günther zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen ein Konto braucht. Das war auch der Grund, weshalb das Gericht die Verfügung erlassen hatte, da das Konto für die freie Berufsausübung der Anwältin Grundvoraussetzung sei.

Das Landgericht sah es jetzt anders. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es darf davon ausgegangen werden, dass Katja Günther Berufung einlegen wird. Bis kann das Geld also weiter fließen – bis zu 20.000 Euro pro Tag – 7 Millionen pro Jahr… Geld, das Opfer diverser Abofallen gezahlt hatten, nachdem Katja Günther erfolgreich ihr Drohgewitter in Mails und Briefen abgelassen hatte. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt, ob und in welcher Form Katja Günther beim Formulieren ihrer Drohbriefe rechtsstaatlichen Boden verlassen hat.

Am Abend wurde in Sat1 um 22.20 ein aktueller Bericht über Katja Günther gezeigt. Akte 09-Kameras zeigen Katja Günther im Gerichtssaal. Fragen beantwortet sie nicht!

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