Abgeltungssteuer

In der letzten Zeit wird viel ĂŒber Abgeltungsteuer gesprochen – was ist das ĂŒberhaupt? Laut Wikipedia ist die Abgeltungsteuer eine so genannte Quellensteuer auf KapitalertrĂ€ge, die dort abgefĂŒhrt wird, wo sie entsteht – z.B. in Banken oder sonstigen Kapital-Verwaltungen.

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Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des GlĂ€ubigers unabhĂ€ngig ist. Damit ist die auf die KapitalertrĂ€ge entfallende Einkommensteuer grundsĂ€tzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungsteuersystem fĂŒr KapitalertrĂ€ge eingefĂŒhrt, wobei hĂ€ufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusĂ€tzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer.

Fragen zur Abgeltungsteuer beantwortet z.B. http://www.abgeltungsteuer.de

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