Abgasskandal – Zinsen ab Kaufpreiszahlung – OLG Koblenz 12 U 61/19

Bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal haben AutokĂ€ufer sehr gute Chancen ihre AnsprĂŒche gegen VW durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. So rĂŒcken inzwischen Fragen wie der Zinsanspruch in den Fokus. In diesem Punkt hat nun das OLG Koblenz eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefĂ€llt und dem KlĂ€ger mit Urteil vom 16. September 2019 Anspruch auf Deliktzinsen nach § 849 BGB zugesprochen (Az.: 12 U 61/19).

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„Das bedeutet, dass dem geschĂ€digten AutokĂ€ufer nicht erst ab RechtshĂ€ngigkeit ein Schadensersatzanspruch zusteht, sondern bereits ab Kaufpreiszahlung. Finanziell kann das ein enormer Unterschied sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem konkreten Fall hatte der KĂ€ufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Golf geklagt. Das OLG Koblenz entschied, dass VW den KĂ€ufer durch die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW muss den Golf zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Das alleine macht das Urteil noch nicht ungewöhnlich, sondern ist bei der Rechtsprechung im Abgasskandal inzwischen eher Standard.

Das Besondere an dem Urteil ist, dass das OLG Koblenz dem KlĂ€ger auch AnsprĂŒche aus Deliktzins zugesprochen hat. Nach § 849 BGB könne der GeschĂ€digte, wenn wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder bei BeschĂ€digung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen ist, Zinsen von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zu Grunde gelegt wird. „Übertragen auf den Abgasskandal bedeutet dies, dass der Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises entstanden ist“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Leider schrÀnkte das OLG den Anspruch auch wieder etwas ein. So sei der Kaufpreis nicht in voller Höhe des Kaufpreises zu verzinsen, sondern nur in der Höhe des durch die Abgasmanipulation entstandenen Minderwerts des Fahrzeugs. Diesen Wert schÀtzte das OLG auf ca. zehn Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln hat bereits im April in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass es einen Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung sieht. „Der Unterschied kann schnell einige tausend Euro ausmachen und in einer sorgsam ausgearbeiteten Einzelklage geltend gemacht werden“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Das gilt nicht nur bei AnsprĂŒchen aus dem Abgasskandal um den Motor EA 189, sondern natĂŒrlich auch bei den grĂ¶ĂŸeren Motoren bei Modellen aus dem VW-Konzern oder den Fahrzeugen anderer Hersteller.

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